Mi, 13:50 Uhr
26.05.2010
Für deutliche Konsequenzen
Thüringens Justizminister Dr. Holger Poppenhäger (SPD) spricht sich für deutliche Konsequenzen nach Hundeattacke in Sachsenburg aus. Dazu heißt es aus dem Justizministerium...
Justizminister Dr. Poppenhäger: Wir müssen an dieser Stelle lieber zuviel als zu wenig tun, um Kinder und Erwachsene vor Angriffen von Hunden zu schützen. Ich erachte es daher für dringend geboten, die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung zu konkretisieren und damit praktikabler zu gestalten.
Der Justizminister begrüßt sehr die Ankündigung seines Kollegen, Innenminister Professor Dr. Huber, die einschlägigen Verordnungen nach dem grausamen Ereignis am Pfingstwochenende in Sachsenburg, bei dem ein Kleinkind von vier nicht registrierten Hunden tot gebissen und eine Rentnerin gefährlich verletzt wurde, zu verschärfen.
Zwar kann jeder Hund gefährlich sein. Doch hat die bisherige Schlussfolgerung daraus, die geltende Gefahren-Hundeverordnung nur sehr allgemein zu formulieren, offenbar kaum Abschreckungseffekte für Hundehalter zur Folge. Der jüngste tödliche Angriff führt uns umso mehr die Dringlichkeit vor Augen, endlich anzuerkennen, dass bestimmte Hunderasen als besonders aggressiv und damit potentiell gefährlich für die Allgemeinbevölkerung sind. Es ist daher zu prüfen, ob neben der bisherigen allgemeinen Definition des Begriffes gefährlicher Hund in der Gefahren-Hundeverordnung zusätzlich durch eine Rasseliste eingeführt wird, sagt Dr. Poppenhäger.
Dies hätte zur Folge, dass Hundehalter ihre Hunde klar als gefährlich einstufen können und ihre daraus entstehenden Verpflichtungen nach der Gefahren-Hundeverordnung anerkennen müssen. Gleichzeitig würde dies die Bevölkerung stärker für die Gefährlichkeit bestimmter Hunde sensibilisieren und bei Auffälligkeiten von Hunden eher zu Hinweisen an die zuständigen Ordnungsbehörden führen.
Es ist auch zu prüfen, ob jeder Hund nicht einmal vorgestellt werden muss. Dies könnte beispielsweise bei den Ordnungsbehörden, dem Tierarzt oder im Rahmen der steuerlichen Anmeldung geschehen.
Darüber hinaus schlägt der Justizminister vor, eine an der Gefährlichkeit des Verstoßes orientierte Mindesthöhe bei den Ordnungsgeldern einzuführen und den in § 11 Abs. 2 ThürGefHuVO enthaltenen Höchstbetrag von derzeit 5.000 € zu erhöhen. Die Strafe muss spürbar sein und tatsächlich abschrecken, damit jedem Hundehalter bzw. Hundehalterin die Folgen noch bewusster sind, wenn die Tiere nicht korrekt angemeldet sind, konstatiert Dr. Poppenhäger abschließend.
Autor: khhJustizminister Dr. Poppenhäger: Wir müssen an dieser Stelle lieber zuviel als zu wenig tun, um Kinder und Erwachsene vor Angriffen von Hunden zu schützen. Ich erachte es daher für dringend geboten, die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung zu konkretisieren und damit praktikabler zu gestalten.
Der Justizminister begrüßt sehr die Ankündigung seines Kollegen, Innenminister Professor Dr. Huber, die einschlägigen Verordnungen nach dem grausamen Ereignis am Pfingstwochenende in Sachsenburg, bei dem ein Kleinkind von vier nicht registrierten Hunden tot gebissen und eine Rentnerin gefährlich verletzt wurde, zu verschärfen.
Zwar kann jeder Hund gefährlich sein. Doch hat die bisherige Schlussfolgerung daraus, die geltende Gefahren-Hundeverordnung nur sehr allgemein zu formulieren, offenbar kaum Abschreckungseffekte für Hundehalter zur Folge. Der jüngste tödliche Angriff führt uns umso mehr die Dringlichkeit vor Augen, endlich anzuerkennen, dass bestimmte Hunderasen als besonders aggressiv und damit potentiell gefährlich für die Allgemeinbevölkerung sind. Es ist daher zu prüfen, ob neben der bisherigen allgemeinen Definition des Begriffes gefährlicher Hund in der Gefahren-Hundeverordnung zusätzlich durch eine Rasseliste eingeführt wird, sagt Dr. Poppenhäger.
Dies hätte zur Folge, dass Hundehalter ihre Hunde klar als gefährlich einstufen können und ihre daraus entstehenden Verpflichtungen nach der Gefahren-Hundeverordnung anerkennen müssen. Gleichzeitig würde dies die Bevölkerung stärker für die Gefährlichkeit bestimmter Hunde sensibilisieren und bei Auffälligkeiten von Hunden eher zu Hinweisen an die zuständigen Ordnungsbehörden führen.
Es ist auch zu prüfen, ob jeder Hund nicht einmal vorgestellt werden muss. Dies könnte beispielsweise bei den Ordnungsbehörden, dem Tierarzt oder im Rahmen der steuerlichen Anmeldung geschehen.
Darüber hinaus schlägt der Justizminister vor, eine an der Gefährlichkeit des Verstoßes orientierte Mindesthöhe bei den Ordnungsgeldern einzuführen und den in § 11 Abs. 2 ThürGefHuVO enthaltenen Höchstbetrag von derzeit 5.000 € zu erhöhen. Die Strafe muss spürbar sein und tatsächlich abschrecken, damit jedem Hundehalter bzw. Hundehalterin die Folgen noch bewusster sind, wenn die Tiere nicht korrekt angemeldet sind, konstatiert Dr. Poppenhäger abschließend.
