Do, 11:21 Uhr
27.05.2010
Bald Grenzkontrollen in Thüringen?
Die neuen Pläne bezüglich Hundeführerschein und dem Verbot von Kampfhundrassen in Thüringen könnte auch einen anderen Markt eröffnen...
Wer schon mal auf dem Landweg per Auto in den US-Bundesstaat Kalifornien eingereist war, kennt das. Es gibt richtige Grenzkontrollen, damit Fleisch und Gemüse nicht illegal nach Kalifornien gelangen. Wird es das auch bald in Deutschland bei Hunden geben? Es ist schön, dass sich die Politiker Gedanken machen, aber was bringen Insellösungen?
Was nützt es, wenn Thüringen Vorreiter ist und andere Bundesländer nicht nachziehen. Wer will verhindern, dass Paul ...(Name frei erfunden) aus Artern sich mal den Kampfhund bei seiner Oma im benachbarten Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) ausleiht. Aus dem Museumswesen kennt man das doch, heißt dort Dauerleihgabe. Da könnte sich ein richtiger illegaler Markt entwickeln. Vielleicht gibt es bald Grenzkontrollen á la Kalifornien?
Deshalb sollten im Interesse der Sache Schnellschüsse vermieden werden. Auch die Frage, welche Hunderassen sind gefährlich? Auch ein kleiner Spitz kann ausrasten und bei einem kleinen Kind durch einen Biss die Halsschlagader aufreißen. Schon aus diesem Grund ist die von Innenminister Huber vorgestellte Liste der gefährlichen Hunde recht zweifelhaft (Artikel Innenminister).
Einer der jetzt getöteten Hunde aus Sachsenburg. Quelle: Landratsamt Kyffhäuserkreis
Welches Frage überhaupt noch nicht gestellt wurde ist die des Führens von Hunden in der Öffentlichkeit. Ein genereller Leinenzwang für alle Hunde wird ja von vielen Politikern nicht gewünscht. Auch hier gibt es wieder Insellösungen. Manche Kommunen haben schon unter dem Ortseingangsschild den Hinweis: Genereller Leinenzwang im Stadtgebiet. Ist es sinnvoll einzelne Hunde oder Hunderassen vom Leinenzwang zu befreien? Wo soll die Grenze gezogen werden?
Wie sieht die entsprechende Verordnung in Sondershausen aus?
§ 12 -Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Hunde sind so zu halten oder zu führen, dass Personen- andere Tiere oder Sachen nicht gefährdet oder geschädigt sowie Personen nicht belästigt werden. Der Hundeführer muss jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen sowie durch Kommandos zu beherrschen.
(3) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeaufsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein.
(4) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen und in öffentlichen Brunnen und Wasserbecken baden zu lassen.
(5) Auf Wegen von Grünanlagen im Bereich des Schlossparks Sondershausen, der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigte n Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an einer reißfesten Leine geführt werden. Bissige Hunde müssen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.
(6) Beim Ausführen von Hunden ist die Hundesteuermarke mitzuführen bzw. die Hunde müssen durch andere geeignete Kennzeichnung (z.B. Name und Anschrift am Halsband) identifizierbar sein.
Schon bei der Frage nach dem bissigen Hund wird Ihnen jeder Hundebesitzer vergewissern: Mein Hund beißt nicht! Und auch aus den obigen Bestimmungen kann man nicht ableiten, dass es in Sondershausen einen generellen Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet gibt. Sonst würden nicht an den Spielplätzen Schilder auf die Leinenpflicht am Spielplatz hinweisen! Klare gesetzliche Regelungen für ganz Deutschland sind da sinnvoll.
Bei diesem Punkt aus Absatz 2: Der Hundeführer muss jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen sowie durch Kommandos zu beherrschen. Denke ich an eine Begebenheit vor ca. acht Wochen zurück. In Jecha ließ in der Lindner-Straße eine Frau ihren Hund ohne Leine laufen. Haste nicht kannste nicht machte er sich auf einmal davon. Da half kein Rufen, nichts. Der Hund war nicht mehr zu stoppen. Das hatte er noch nie gemacht, versicherte die Frau. Nach 20 Minuten vergeblichen Rufens und Suchen zog die Frau unverrichteter Dinge ab und ging nach Hause, ohne Hund.
Man mag über diese Szene schmunzeln, sie zeigt aber auch, scheinbar ruhige Hunde können unvermittelt und jäh ausrasten, und sind für viele Hundehalter dann nicht beherrschbar. Wohl dem, der seinen Hund an der Leine hat.
Fazit: Einen Konsens zwischen Hund, Hundehalter und Nichthundehalter wird schwierig zu finden sein. Zumal die Zahl der gehaltenen Hunde recht erheblich ist. Aber klare rechtliche Regeln sollten schon erlassen werden, aber nicht als Insellösungen.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khhWer schon mal auf dem Landweg per Auto in den US-Bundesstaat Kalifornien eingereist war, kennt das. Es gibt richtige Grenzkontrollen, damit Fleisch und Gemüse nicht illegal nach Kalifornien gelangen. Wird es das auch bald in Deutschland bei Hunden geben? Es ist schön, dass sich die Politiker Gedanken machen, aber was bringen Insellösungen?
Was nützt es, wenn Thüringen Vorreiter ist und andere Bundesländer nicht nachziehen. Wer will verhindern, dass Paul ...(Name frei erfunden) aus Artern sich mal den Kampfhund bei seiner Oma im benachbarten Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) ausleiht. Aus dem Museumswesen kennt man das doch, heißt dort Dauerleihgabe. Da könnte sich ein richtiger illegaler Markt entwickeln. Vielleicht gibt es bald Grenzkontrollen á la Kalifornien?
Deshalb sollten im Interesse der Sache Schnellschüsse vermieden werden. Auch die Frage, welche Hunderassen sind gefährlich? Auch ein kleiner Spitz kann ausrasten und bei einem kleinen Kind durch einen Biss die Halsschlagader aufreißen. Schon aus diesem Grund ist die von Innenminister Huber vorgestellte Liste der gefährlichen Hunde recht zweifelhaft (Artikel Innenminister).
Einer der jetzt getöteten Hunde aus Sachsenburg. Quelle: Landratsamt Kyffhäuserkreis
Welches Frage überhaupt noch nicht gestellt wurde ist die des Führens von Hunden in der Öffentlichkeit. Ein genereller Leinenzwang für alle Hunde wird ja von vielen Politikern nicht gewünscht. Auch hier gibt es wieder Insellösungen. Manche Kommunen haben schon unter dem Ortseingangsschild den Hinweis: Genereller Leinenzwang im Stadtgebiet. Ist es sinnvoll einzelne Hunde oder Hunderassen vom Leinenzwang zu befreien? Wo soll die Grenze gezogen werden?
Wie sieht die entsprechende Verordnung in Sondershausen aus?
§ 12 -Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Hunde sind so zu halten oder zu führen, dass Personen- andere Tiere oder Sachen nicht gefährdet oder geschädigt sowie Personen nicht belästigt werden. Der Hundeführer muss jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen sowie durch Kommandos zu beherrschen.
(3) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeaufsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein.
(4) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen und in öffentlichen Brunnen und Wasserbecken baden zu lassen.
(5) Auf Wegen von Grünanlagen im Bereich des Schlossparks Sondershausen, der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigte n Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an einer reißfesten Leine geführt werden. Bissige Hunde müssen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.
(6) Beim Ausführen von Hunden ist die Hundesteuermarke mitzuführen bzw. die Hunde müssen durch andere geeignete Kennzeichnung (z.B. Name und Anschrift am Halsband) identifizierbar sein.
Schon bei der Frage nach dem bissigen Hund wird Ihnen jeder Hundebesitzer vergewissern: Mein Hund beißt nicht! Und auch aus den obigen Bestimmungen kann man nicht ableiten, dass es in Sondershausen einen generellen Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet gibt. Sonst würden nicht an den Spielplätzen Schilder auf die Leinenpflicht am Spielplatz hinweisen! Klare gesetzliche Regelungen für ganz Deutschland sind da sinnvoll.
Bei diesem Punkt aus Absatz 2: Der Hundeführer muss jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen sowie durch Kommandos zu beherrschen. Denke ich an eine Begebenheit vor ca. acht Wochen zurück. In Jecha ließ in der Lindner-Straße eine Frau ihren Hund ohne Leine laufen. Haste nicht kannste nicht machte er sich auf einmal davon. Da half kein Rufen, nichts. Der Hund war nicht mehr zu stoppen. Das hatte er noch nie gemacht, versicherte die Frau. Nach 20 Minuten vergeblichen Rufens und Suchen zog die Frau unverrichteter Dinge ab und ging nach Hause, ohne Hund.
Man mag über diese Szene schmunzeln, sie zeigt aber auch, scheinbar ruhige Hunde können unvermittelt und jäh ausrasten, und sind für viele Hundehalter dann nicht beherrschbar. Wohl dem, der seinen Hund an der Leine hat.
Fazit: Einen Konsens zwischen Hund, Hundehalter und Nichthundehalter wird schwierig zu finden sein. Zumal die Zahl der gehaltenen Hunde recht erheblich ist. Aber klare rechtliche Regeln sollten schon erlassen werden, aber nicht als Insellösungen.
Karl-Heinz Herrmann
