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Fr, 17:36 Uhr
04.06.2010

Mehr "Kohle" für Kyffhäuserkreis

Allerdings ist das kein Grund für Kreisverwaltung und Kommunen zu jubeln, denn mehr Kohle gibt es nur für wenige Leute. Wen es betrifft, erfahren Sie hier...

Nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz ändert sich die Grundentschädigung der Abgeordneten entsprechend dem Durchschnitt der Veränderung der Bruttoverdienste von abhängig Beschäftigten in Thüringen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass sich die Veränderung der Aufwandsentschädigung nach der Preisentwicklung bemisst. Beide Daten stellt der Leiter des Landesamtes für Statistik fest und teilt sie der Präsidentin des Landtags mit.

In der aktuellen Mitteilung wird die Einkommensentwicklungsrate mit 1,2 Prozent beziffert. Die Preisentwicklung beträgt 0,1 Prozent. Gemäß Abgeordnetengesetz erhöht sich damit die Grundentschädigung mit Wirkung vom 1. Januar 2010 um 55,32 Euro auf 4.665,57 Euro. Die Aufwandsentschädigung steigt, in Abhängigkeit von der Entfernung des Wohnortes bzw. Abgeordnetenbüros vom Sitz des Landtags, um 1,77 Euro bis 2,47 Euro auf Summen zwischen 1.769,38 Euro und 2.469,77 Euro.

Wenn Sie nicht dabei sind, haben Sie Pech gehabt. In einer Zeit wo über all extrem gespart werden soll, haben solche automatische Anpassungen, besonders bei Politikern die uns ja das Sparen beibringen wollen, einen schalen Nachgeschmack.
Autor: khh

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