Mi, 19:22 Uhr
09.06.2010
Abfallentsorgung neu geordnet
In seiner Rede heute an die Kreistagsmitglieder ist Landrat Peter Hengstermann (CDU), wie gewohnt auf einige aktuelle Informationen aus der Arbeit der Kreisverwaltung eingegangen. So waren Abfallentsorgung und Arbeit der Untere Immissionsschutzbehörde seine Themen...
Das Vergabeverfahren zur europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis ist ab 2011 ist abgeschlossen.
Für den Zeitraum von 10 Jahren, also vom 01.01.2011 bis 31.12.2020, wurde die gesamte Abfallentsorgung als abfallwirtschaftliche Entsorgungsdienstleistung in 4 Losen ausgeschrieben, so der Landrat.
Als Ergebnis der Ausschreibung konnte durch einbezogene Experten festgestellt werden, dass das Sondershäuser Unternehmen S.A.K. (Entsorgungs- und Recycling GmbH) das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen vier Lose abgegeben hat.
Der Kreisausschuss hatte diesbezüglich am 28.04.2010 die Auftragsvergabe beschlossen und den Landrat mit dem erforderlichen Abschluss des Entsorgungsvertrages beauftragt. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt über vergebene Aufträge ist erfolgt. Damit übernimmt die S.A.K. Entsorgungs- und Recycling GmbH die Abfallentsorgung für den kompletten Kyffhäuserkreis.
Im weiteren ging er auf die Arbeit der Untere Immissionsschutzbehörde ein. Einer der Schwerpunkte im 2. Quartal war die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit für den Bereich von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Kontrolliert bzw. bearbeitet wurden die
- Regelüberwachung der Sauenzuchtanlage in Gorsleben
- Betriebsabnahme der Biogasanlage in Hauteroda.
In Stellungnahmeverfahren wurde die Immissionsschutzbehörde in 9 Fällen beteiligt. Es waren fünf überwiegend nachbarschaftlich geführte Beschwerden im Bereich der Betreibung von Kleinfeueranlagen (zumeist Festbrennstoffheizungen) zu prüfen. In zwei Fällen mussten Bußgelder verhängt werden. Einmal wurde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen.
Ein Zwangsgeldverfahren betraf die Durchsetzung der Rechtspflichten auf dem Gebiet der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
Im Rahmen der Beteiligung "Träger öffentlicher Belange" wurde die Immissionsschutzbehörde in Bezug des Gaststättenrechts bei 28 Anträgen auf Sperrzeitverkürzung beteiligt.
Autor: khhDas Vergabeverfahren zur europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis ist ab 2011 ist abgeschlossen.
Für den Zeitraum von 10 Jahren, also vom 01.01.2011 bis 31.12.2020, wurde die gesamte Abfallentsorgung als abfallwirtschaftliche Entsorgungsdienstleistung in 4 Losen ausgeschrieben, so der Landrat.
- Los 1 beinhaltet das Einsammeln und Befördern von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Schrott.
- Los 2 hatte das Einsammeln und Befördern von Elektrogeräten zum Inhalt.
- Mit dem Los 3 wurde das Einsammeln, Befördern sowie das Verwerten bzw. Beseitigen von Schadstoffkleinmengen ausgeschrieben.
- Das Einsammeln, Befördern und Verwerten von Altpapier war Gegenstand des vierten Loses.
Als Ergebnis der Ausschreibung konnte durch einbezogene Experten festgestellt werden, dass das Sondershäuser Unternehmen S.A.K. (Entsorgungs- und Recycling GmbH) das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen vier Lose abgegeben hat.
Der Kreisausschuss hatte diesbezüglich am 28.04.2010 die Auftragsvergabe beschlossen und den Landrat mit dem erforderlichen Abschluss des Entsorgungsvertrages beauftragt. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt über vergebene Aufträge ist erfolgt. Damit übernimmt die S.A.K. Entsorgungs- und Recycling GmbH die Abfallentsorgung für den kompletten Kyffhäuserkreis.
Im weiteren ging er auf die Arbeit der Untere Immissionsschutzbehörde ein. Einer der Schwerpunkte im 2. Quartal war die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit für den Bereich von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Kontrolliert bzw. bearbeitet wurden die
- Regelüberwachung der Sauenzuchtanlage in Gorsleben
- Betriebsabnahme der Biogasanlage in Hauteroda.
In Stellungnahmeverfahren wurde die Immissionsschutzbehörde in 9 Fällen beteiligt. Es waren fünf überwiegend nachbarschaftlich geführte Beschwerden im Bereich der Betreibung von Kleinfeueranlagen (zumeist Festbrennstoffheizungen) zu prüfen. In zwei Fällen mussten Bußgelder verhängt werden. Einmal wurde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen.
Ein Zwangsgeldverfahren betraf die Durchsetzung der Rechtspflichten auf dem Gebiet der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
Im Rahmen der Beteiligung "Träger öffentlicher Belange" wurde die Immissionsschutzbehörde in Bezug des Gaststättenrechts bei 28 Anträgen auf Sperrzeitverkürzung beteiligt.