Di, 17:45 Uhr
29.06.2010
Neues aus Berlin (54)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region nimmt das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) Stellung zum Thema Bundesagentur als datenschutzrechtliche Niete...
Zu den Plänen der Bundesagentur für Arbeit, Briefe zukünftig bereits in der Deutschen Post AG öffnen und digitalisieren zu lassen, erklärt die Bundestagsabgeordnete Kersten Steinke:
Was gehen einem Postmitarbeiter die Daten von Empfängern von Arbeitslosengeld und Kindergeld an? Wenn in Thüringen künftig Briefe an die Bundesagentur für Arbeit von Behördenfremden an anderen Orten geöffnet, digitalisiert und die Daten an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden sollen, ist das Brief- und Postgeheimnis am Ende.
Das Brief- und Postgeheimnis wurde nicht grundlos im Grundgesetz aufgenommen. Es wäre mir neu, dass die Bundesagentur für Arbeit berechtigt ist, das Grundgesetz auszuhebeln. Außerdem wäre wohl zuerst der Absender zu fragen, ob er mit der Öffnung seiner Post einverstanden ist.
Dazu wäre aber auch noch ein zweiter Aspekt zu beachten: Erst wird der Staatsbetrieb Deutsche Post privatisiert und nun subventioniert der Staat den Konzern indirekt auch noch, in dem die in der Bundesagentur zu erledigenden Aufgaben an die Post ausgegliedert werden.
Was die Bundesagentur für Arbeit vollmundig als ‚Fünf richtige für ihre Briefe‘ ankündigt, ist eine komplette datenschutzrechtliche Niete. Hartz IV-Bezieher werden schon jetzt datenschutzrechtlich als Menschen zweiter Klasse behandelt. Nun sollen Arbeitslose im ersten Jahr sowie Kindergeldempfänger folgen. Damit werden Millionen Bürger diskriminiert und in ihrer Privatsphäre verletzt. Wer mit hochsensiblen Daten so fahrlässig umgehen will, wie es die Bundesagentur für Arbeit offenbar plant, verabschiedet sich endgültig von Datenschutz und Grundrechten.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhZu den Plänen der Bundesagentur für Arbeit, Briefe zukünftig bereits in der Deutschen Post AG öffnen und digitalisieren zu lassen, erklärt die Bundestagsabgeordnete Kersten Steinke:
Was gehen einem Postmitarbeiter die Daten von Empfängern von Arbeitslosengeld und Kindergeld an? Wenn in Thüringen künftig Briefe an die Bundesagentur für Arbeit von Behördenfremden an anderen Orten geöffnet, digitalisiert und die Daten an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden sollen, ist das Brief- und Postgeheimnis am Ende.
Das Brief- und Postgeheimnis wurde nicht grundlos im Grundgesetz aufgenommen. Es wäre mir neu, dass die Bundesagentur für Arbeit berechtigt ist, das Grundgesetz auszuhebeln. Außerdem wäre wohl zuerst der Absender zu fragen, ob er mit der Öffnung seiner Post einverstanden ist.
Dazu wäre aber auch noch ein zweiter Aspekt zu beachten: Erst wird der Staatsbetrieb Deutsche Post privatisiert und nun subventioniert der Staat den Konzern indirekt auch noch, in dem die in der Bundesagentur zu erledigenden Aufgaben an die Post ausgegliedert werden.
Was die Bundesagentur für Arbeit vollmundig als ‚Fünf richtige für ihre Briefe‘ ankündigt, ist eine komplette datenschutzrechtliche Niete. Hartz IV-Bezieher werden schon jetzt datenschutzrechtlich als Menschen zweiter Klasse behandelt. Nun sollen Arbeitslose im ersten Jahr sowie Kindergeldempfänger folgen. Damit werden Millionen Bürger diskriminiert und in ihrer Privatsphäre verletzt. Wer mit hochsensiblen Daten so fahrlässig umgehen will, wie es die Bundesagentur für Arbeit offenbar plant, verabschiedet sich endgültig von Datenschutz und Grundrechten.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
