eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 11:30 Uhr
05.07.2010

Richter Kropp: Beleidigung im Verkehr

Im Straßenverkehr gilt vielfach der Vorrang des Stärkeren: Hoch gerüstete Boliden fahren teilweise auf unseren engen Straßen, die Fahrer sind oftmals gar nicht in der Lage, diese Markengeschosse richtig und sicher zu lenken. Da bleibt vielfach nur der karge Wortschatz, um die mobile Ehre zu verteidigen...


So geschehen auf der Landstraße 1172 in Richtung Kalbsrieth am 18. März des vergangenen Jahres. Zwei PKW’s stritten dabei um die richtige Geschwindigkeit. Während der später Geschädigte mit 70 km/h ordnungsgemäß in den Kreisverkehr fuhr, überholte der 28jährige Alf W. (Name geändert) mit erhöhter Geschwindigkeit und bremste den Zeugen aus. Dieser musste auch aufgrund der Fahrweise des Täters anhalten, um einen Unfall zu vermeiden.

Dann stiegen beide Fahrer zum Showdown aus und diskutierten heftigst miteinander. Als der Zeuge nach dem Grund dieser Fahrweise fragte, zeigte ihm der Täter einen „Vogel“ und sagte: „Sie sind doch bekloppt!“ So der Vorwurf im späteren Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen gegen W.

Wegen Nötigung in Tatmehrheit mit Beleidigung hatte nämlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen das zuständige Amtsgericht in Sondershausen einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro erlassen. Alf W. ging hiergegen mit seinem Einspruch vor, so dass nun man sich vor Gericht wieder traf.

W. brachte vor, dass der Zeuge immer langsamer geworden sei, er sei teilweise nur 30 km/h gefahren und habe Lichthupe gegeben. Der Zeuge hielt hiergegen, dass Alf W. im Orte als Raser bekannt sei.

Für Strafrichter Gerald Fierenz ergab sich am Ende der Beweisaufnahme kein klares Bild, zu unverrückbar standen sich hier die Parteien gegenüber. Neutrale Zeugen zum Vorfall gab es wie so oft nicht. Als Raser war Alf W. zudem dem Gericht nicht bekannt, sein Vorstrafenregister wies keine Eintragungen auf. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde daraufhin das Verfahren eingestellt.

Die Verkehrssituation in Kalbsrieth war im Ergebnis nicht aufzuklären. Es bleibt zu hoffen, dass der Tag vor Gericht bei beiden Autofahrern zu einem Nachdenken führt. Denn Raser, Drängler und Schleicher können wir auf unseren Straßen nicht gebrauchen.
Autor: nnz/kn

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)