Mi, 08:36 Uhr
07.07.2010
Richter Kropp: Kindererziehung
Wie erzieht man eigentlich sein Kind richtig? Für manche Eltern wird das zum Problem, wenn die Kleinen größer und vielleicht eigensinniger werden. Oftmals hilft Zureden nicht mehr, manche Eltern meinen, dann handgreiflich werden zu müssen...
In welchem Maße Schläge erlaubt sind, ist nicht unumstritten. Kinder schlägt man nicht oder ein leichter Schlag ist vertretbar? Das Amtsgericht Sondershausen hatte diese Frage in seiner jüngsten Familiensitzung am Rande zu entscheiden. Die 8jährige Sonja (Name geändert) wurde von ihrer Mutter in den vergangenen Monaten immer wieder geschlagen, wenn sie rumbockte. Die Mutter schlug dann mit der Hand, einem Latschen oder einem Holzbrett. Die Frau, die arbeitslos ist und mit den Kindern wenig unternimmt, war offensichtlich mit den Kindern überfordert.
Das Jugendamt wurde hellhörig, als Dritte die Spuren an Sonja sahen. Daraufhin wurde sie in Obhut genommen und in ein Kinderheim gesteckt. Die Mutter reagierte daraufhin mit einem Antrag vor dem Sondershäuser Familiengericht auf Herausgabe des Kindes. Somit hatte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp über zwei Verfahren mit dem gleichen Inhalt zu entscheiden, zum einen über eine Bestätigung der Inobhutnahme, zum anderen über den Herausgabeantrag. In solchen Fällen ist immer das Kindeswohl maßgebend.
Sonja äußerte gegenüber dem Richter den ausdrücklichen Wunsch, zu ihrer Mutter zurückzugehen, wenn diese sich ändere. Die Mutter räumte die Schläge im Wesentlichen ein, sie sei mit der Erziehung überfordert gewesen. Für das Gericht war das besonders herzliche Verhältnis zwischen Tochter und Mutter auffällig. Beide haben sich sehr lieb, kommen aber offensichtlich manchmal nicht miteinander zu recht.
Für den Richter kein einfaches Verfahren. Eine Herausgabe des Kindes an die Mutter ohne Bedingungen kam nicht in Betracht. Ein dauernder Verbleib von Sonja im Kinderheim schien nicht angemessen.
Im Ergebnis wird Sonja nach zwei Wochen zur Mutter zurückkehren. Davon hängt jedoch ab, dass sie mit dem Jugendamt einen Maßnahmeplan erstellt. Danach muss sie sich in ärztliche Behandlung begeben, das Kind regelmäßig zum Kinderarzt bringen und eng mit dem Jugendamt kooperieren. Damit hofft man in Sondershausen Elternrecht und Kindeswohl miteinander zu vereinbaren. Ein schmaler Grat, den Beteiligten war bei der Entscheidung sichtbar nicht ganz wohl. Alles Weitere wird die Zukunft bringen.
Autor: nnzIn welchem Maße Schläge erlaubt sind, ist nicht unumstritten. Kinder schlägt man nicht oder ein leichter Schlag ist vertretbar? Das Amtsgericht Sondershausen hatte diese Frage in seiner jüngsten Familiensitzung am Rande zu entscheiden. Die 8jährige Sonja (Name geändert) wurde von ihrer Mutter in den vergangenen Monaten immer wieder geschlagen, wenn sie rumbockte. Die Mutter schlug dann mit der Hand, einem Latschen oder einem Holzbrett. Die Frau, die arbeitslos ist und mit den Kindern wenig unternimmt, war offensichtlich mit den Kindern überfordert.
Das Jugendamt wurde hellhörig, als Dritte die Spuren an Sonja sahen. Daraufhin wurde sie in Obhut genommen und in ein Kinderheim gesteckt. Die Mutter reagierte daraufhin mit einem Antrag vor dem Sondershäuser Familiengericht auf Herausgabe des Kindes. Somit hatte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp über zwei Verfahren mit dem gleichen Inhalt zu entscheiden, zum einen über eine Bestätigung der Inobhutnahme, zum anderen über den Herausgabeantrag. In solchen Fällen ist immer das Kindeswohl maßgebend.
Sonja äußerte gegenüber dem Richter den ausdrücklichen Wunsch, zu ihrer Mutter zurückzugehen, wenn diese sich ändere. Die Mutter räumte die Schläge im Wesentlichen ein, sie sei mit der Erziehung überfordert gewesen. Für das Gericht war das besonders herzliche Verhältnis zwischen Tochter und Mutter auffällig. Beide haben sich sehr lieb, kommen aber offensichtlich manchmal nicht miteinander zu recht.
Für den Richter kein einfaches Verfahren. Eine Herausgabe des Kindes an die Mutter ohne Bedingungen kam nicht in Betracht. Ein dauernder Verbleib von Sonja im Kinderheim schien nicht angemessen.
Im Ergebnis wird Sonja nach zwei Wochen zur Mutter zurückkehren. Davon hängt jedoch ab, dass sie mit dem Jugendamt einen Maßnahmeplan erstellt. Danach muss sie sich in ärztliche Behandlung begeben, das Kind regelmäßig zum Kinderarzt bringen und eng mit dem Jugendamt kooperieren. Damit hofft man in Sondershausen Elternrecht und Kindeswohl miteinander zu vereinbaren. Ein schmaler Grat, den Beteiligten war bei der Entscheidung sichtbar nicht ganz wohl. Alles Weitere wird die Zukunft bringen.
