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Mo, 12:56 Uhr
12.07.2010

Richter Kropp: Eine Flasche Schneckenbier

Aus Zeiten wirtschaftlicher Not stammt der Satz, dass Mundraub nicht strafbar sei. Im Strafgesetzbuch findet eine solche Weisheit keine Verankerung. Deshalb wird auch der Diebstahl von Lebensmitteln in Deutschland bestraft, und zwar mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch in Nordthüringen...


Die Justiz drückt dabei gerne auch ein Auge zu, wenn es sich um geringe Beträge handelt. In der Regel sind die Täter mit Fangprämie und Hausverbot auch genug bestraft. Wenn jedoch die Taten nicht abreißen und die Täter immer dreister werden, kann auch einmal eine Freiheitsstrafe das Ergebnis sein. So geschehen vor einigen Jahren, als das Sondershäuser Amtsgericht einem mehrfach vorbestraften Rentner in das Gefängnis schickte, weil er zum wiederholten Male Rosinen genascht hatte.

In einer neuen Entscheidung dieses Gerichtes ging es um den Diebstahl einer Flasche Bier. Diese hatte Ende April vergangenen Jahres ein 53jähriger Mann aus einem Einkaufsmarkt in Ebeleben entwendet. Seine Einlassung: Er habe wie üblich seine tägliche Ration an Bier geholt, nämlich drei Flaschen, und eine davon „versehentlich“ eingesteckt.

Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig geworden, da der Mann gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt hatte. Dabei spielte auch eine Rolle, dass der Wert der Bierflasche mit 47 Cent relativ gering war. Im Volksmund wird dieses Bier auch als „Schneckenbier“ bezeichnet, weil es viele Gärtner wegen des geringen Wertes zum Bestücken ihrer Schneckenfallen verwenden.

Für den 53jährigen Theodor S. (Name geändert) war es die erste Geldstrafe. Die Dreistigkeit des Diebes hatte dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Beute verzichtet hatte. Da Theodor S. arbeitslos ist, ist auch nicht zu erwarten, dass er den Geldbetrag von 200 Euro zahlen wird können. Hier warten staatliche Arbeitsmöglichkeiten auf ihn.
Autor: nnz

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