eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 15:44 Uhr
19.07.2010

Kein hitzefrei im Büro

Während Schulkinder per Gesetz bei allzu hohen Temperaturen hitzefrei bekommen, besteht diese Möglichkeit in der Berufswelt nicht. Dabei machen die aktuell tropischen Temperaturen Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Leben schwer. Aber es gibt keine Alternative...,


...denn Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf hitzefrei. Zwar soll nach aktueller Arbeitsstätten-Richtlinie die Lufttemperatur in Arbeitsräumen plus 26 Grad nicht überschreiten, aber bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.

„Um wie viel Grad die Lufttemperaturen höher sein können und wie häufig die Ausnahmefälle eintreten dürfen, ist jedoch gesetzlich nicht geregelt“, verweist Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Erfurter Industrie- und Handelskammer (IHK) auf die aktuellen Bestimmungen. Nur die Abschirmung vor direkter Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Sonnenblenden oder Vorhänge sei konkret vorgeschrieben.

So bleibe nichts anderes übrig, als gemeinsam zu schwitzen. Zusammen könnten Chefs und Mitarbeiter aber nach Lösungen suchen, um die Hitze etwas zu mildern. „Die Möglichkeiten sind vielfältig: Eventuell können Gleitzeitregelungen genutzt, Überstunden abgebaut, Kleiderordnungen gelockert oder kostenlos Getränke verteilt werden“, rät Grusser. Auch Tischventilatoren, die die heiße Luft wenigstens ein bisschen verwirbeln, machten die Hitze erträglicher.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)