Mi, 08:42 Uhr
21.07.2010
Richter Kropp: Juristendeutsch
"Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich "Rotkäppchen" genannt zu werden pflegt.. so würde in dieses bekannte Märchen der Gebrüder Grimm wohl in einer Übersetzung für Juristen lauten. Auch für Amtsrichter Christian Kropp?
Recht und Gesetz, Urteil und Paragrafen erscheinen den Bürgern leicht als "trockene Materie", als "Juristendeutsch" oder - im schlimmsten Falle - als "unverständlich". Jeder weiß: Der Richter verurteilt oder spricht frei, aber was im Gesetz steht und warum das Verfahren sich so und nicht anders entwickelt, versteht der Bürger bisweilen nicht.
Viele Bürger fragen sich, warum dies so ist. Die Notwendigkeit, sich in Rechtssachen exakt und möglichst eindeutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie ist geprägt durch einen hohen Abstraktionsgrad. Recht selbst kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden. Auch die Effizienz des juristischen Systems wird von der Sprache getragen.
Ein markantes Beispiel ist hierbei, wenn vom Besitz die Rede ist. Besitz ist juristisch gesehen die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache und damit vom Eigentum zu unterscheiden. Die Umgangssprache trennt diese Begriffe nicht scharf, sondern verwendet sie weitgehend gleich.
Das führt dazu, dass Rechtslaien meinen, einen Begriff oder eine Norm zu verstehen, weil sie die verwendeten Begriffe kennen, nicht aber deren fachsprachliche Bedeutung. Schließlich liegt es am Gesetzgeber selbst, Begriffshülsen wie das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz verständlicher zu machen.
Die Öffentlichkeit der Gerichtsitzungen, die Mitwirkung von Laien in der Gerichtsverhandlung und bei der Urteilsfindung sowie die Veröffentlichung von Pressemitteilungen dienen letztlich dazu, den Bürgern gerichtliche Sprache und Entscheidungsprozesse transparenter zu machen.
Zuletzt noch eine juristische Kostprobe: Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig." Wer hat das verstanden
Autor: nnzRecht und Gesetz, Urteil und Paragrafen erscheinen den Bürgern leicht als "trockene Materie", als "Juristendeutsch" oder - im schlimmsten Falle - als "unverständlich". Jeder weiß: Der Richter verurteilt oder spricht frei, aber was im Gesetz steht und warum das Verfahren sich so und nicht anders entwickelt, versteht der Bürger bisweilen nicht.
Viele Bürger fragen sich, warum dies so ist. Die Notwendigkeit, sich in Rechtssachen exakt und möglichst eindeutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie ist geprägt durch einen hohen Abstraktionsgrad. Recht selbst kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden. Auch die Effizienz des juristischen Systems wird von der Sprache getragen.
Ein markantes Beispiel ist hierbei, wenn vom Besitz die Rede ist. Besitz ist juristisch gesehen die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache und damit vom Eigentum zu unterscheiden. Die Umgangssprache trennt diese Begriffe nicht scharf, sondern verwendet sie weitgehend gleich.
Das führt dazu, dass Rechtslaien meinen, einen Begriff oder eine Norm zu verstehen, weil sie die verwendeten Begriffe kennen, nicht aber deren fachsprachliche Bedeutung. Schließlich liegt es am Gesetzgeber selbst, Begriffshülsen wie das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz verständlicher zu machen.
Die Öffentlichkeit der Gerichtsitzungen, die Mitwirkung von Laien in der Gerichtsverhandlung und bei der Urteilsfindung sowie die Veröffentlichung von Pressemitteilungen dienen letztlich dazu, den Bürgern gerichtliche Sprache und Entscheidungsprozesse transparenter zu machen.
Zuletzt noch eine juristische Kostprobe: Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig." Wer hat das verstanden
