Mo, 11:25 Uhr
26.07.2010
Richter Kropp: Er kann es nicht lassen
Das Martyrium mancher Frauen in manchen Ehen muss grausam sein. Da leben sie mit prügelnden und vergewaltigenden Ehemännern zusammen und können sich doch nicht trennen. Da gibt es Kinder und die Hoffnung auf noch einen Rest des früheren vielleicht harmonischen Ehelebens...
Solche Paare gehen nicht selten nur mit Hilfe des Gerichtes auseinander. Erst vor kurzem (wir berichteten) hat in Sondershausen ein Ehemann seine Frau krankenhausreif geschlagen. Da dieser mit einer Tochter in der Ehewohnung saß, musste die Frau zunächst ins Frauenhaus ziehen. Kein haltbarer Zustand! Dann half das Amtsgericht Sondershausen der Ehefrau, in dem es ihr die Ehewohnung zuwies, als der Ehemann sich zeitweise in der Psychiatrie befand. Wer prügelt, verlässt die Ehewohnung!, so damals der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp.
Jetzt ist das ganze Verfahren wieder auf seinem Tisch gelandet. Diesmal hatte die Ehefrau ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz anhängig gemacht. Der Vorwurf, der Ehemann würde die Ehefrau weiterhin täglich mit unzähligen SMS belästigen. Zudem würde er sie mit einem Brotmesser bedrohen und den gemeinsamen Kindern gegenüber äußern, dass sie bald keine Mutter mehr haben würden. Der Gipfel der Vorwürfe: Der Ehemann habe sich trotz Rauswurfs aus der Wohnung dort Zugang verschafft und sei plötzlich nachts vor dem Bett der Frau gestanden.
Die Folge: Im Wege der einstweiligen Anordnung darf der Ehemann keinen Kontakt mit der Ehefrau aufnehmen und sich ihr auch nicht nähern. Der Ehemann beantragte jedoch überraschend eine mündliche Verhandlung vor Gericht. Seine Stellungnahme: Die Ehefrau habe ihn durchaus in der Wohnung geduldet und teilweise sogar eingeladen. Vor Gericht verzichtete dann die Ehefrau auf Anraten des Richters auf die Rechte aus der einstweiligen Anordnung.
Zwischen beiden haben sich offensichtlich die Fronten wieder so geklärt, dass vernünftig die Abwicklung der Ehe mit finanziellen Verbindlichkeiten in Angriff genommen werden kann. Man wird sehen!
Autor: nnz/knSolche Paare gehen nicht selten nur mit Hilfe des Gerichtes auseinander. Erst vor kurzem (wir berichteten) hat in Sondershausen ein Ehemann seine Frau krankenhausreif geschlagen. Da dieser mit einer Tochter in der Ehewohnung saß, musste die Frau zunächst ins Frauenhaus ziehen. Kein haltbarer Zustand! Dann half das Amtsgericht Sondershausen der Ehefrau, in dem es ihr die Ehewohnung zuwies, als der Ehemann sich zeitweise in der Psychiatrie befand. Wer prügelt, verlässt die Ehewohnung!, so damals der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp.
Jetzt ist das ganze Verfahren wieder auf seinem Tisch gelandet. Diesmal hatte die Ehefrau ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz anhängig gemacht. Der Vorwurf, der Ehemann würde die Ehefrau weiterhin täglich mit unzähligen SMS belästigen. Zudem würde er sie mit einem Brotmesser bedrohen und den gemeinsamen Kindern gegenüber äußern, dass sie bald keine Mutter mehr haben würden. Der Gipfel der Vorwürfe: Der Ehemann habe sich trotz Rauswurfs aus der Wohnung dort Zugang verschafft und sei plötzlich nachts vor dem Bett der Frau gestanden.
Die Folge: Im Wege der einstweiligen Anordnung darf der Ehemann keinen Kontakt mit der Ehefrau aufnehmen und sich ihr auch nicht nähern. Der Ehemann beantragte jedoch überraschend eine mündliche Verhandlung vor Gericht. Seine Stellungnahme: Die Ehefrau habe ihn durchaus in der Wohnung geduldet und teilweise sogar eingeladen. Vor Gericht verzichtete dann die Ehefrau auf Anraten des Richters auf die Rechte aus der einstweiligen Anordnung.
Zwischen beiden haben sich offensichtlich die Fronten wieder so geklärt, dass vernünftig die Abwicklung der Ehe mit finanziellen Verbindlichkeiten in Angriff genommen werden kann. Man wird sehen!
