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Sa, 09:09 Uhr
31.07.2010

Jetzt handeln

Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Der muss nicht immer korrekt sein...


Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung.

In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2010 steuerlich besser berücksichtigt werden.

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Versicherungsunternehmen die Beiträge elektronisch an das Finanzamt melden. Allerdings liegen noch nicht alle Daten der Versicherungsunternehmen vor, so dass der Abgleich noch nicht fehlerfrei funktioniert.

Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler daher, Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einzulegen und die tatsächlich höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein Einspruch kann allerdings nur binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids eingelegt werden.

Wer diese Frist versäumt hat, kann auch später noch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt und der Nachweis, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher sind, als bisher bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt. Entsprechende Musterbriefe stehen auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler unter www.steuerzahler.de zur Verfügung.
Autor: nnz

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