Mi, 15:38 Uhr
11.08.2010
Zur Flexibilisierung der Pflanzenabfall-Verordnung
Das Mitglied des Thüringer Landtages, Gudrun Holbe (CDU) begrüßt die Flexibilisierung der Pflanzenabfall-Verordnung, Dazu erreichte kn folgende Meldung...
Das Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung vom 10. August 2010 die Novellierung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung beschlossen. Demnach wird es bei der Grünabfallverbrennung künftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben, d. h. Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und während der Monate März und April bzw. Oktober und November verbrannt werden darf, sind aufgehoben. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch weiterhin unzulässig.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte einstimmig ein Votum zur Änderung der bisherigen Verordnung abgegeben. Im Vorfeld wurden zudem zahlreiche Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen, die nunmehr umgesetzt werden.
Wie bisher liegt die Zuständigkeit der Umsetzung der Pflanzenabfallverordnung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Abfallwirtschaft in den Verwaltungen kann jetzt nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne vom Land Thüringen auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt zu werden.
Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe wies darauf hin, dass die Verbrennung nur eine der möglichen Entsorgungsvarianten darstellt. Nach der Systematik der Pflanzenabfall-Verordnung habe die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger Vorrang.
Wahlkreisbüro Gudrun Holbe
Autor: khhDas Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung vom 10. August 2010 die Novellierung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung beschlossen. Demnach wird es bei der Grünabfallverbrennung künftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben, d. h. Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und während der Monate März und April bzw. Oktober und November verbrannt werden darf, sind aufgehoben. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch weiterhin unzulässig.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte einstimmig ein Votum zur Änderung der bisherigen Verordnung abgegeben. Im Vorfeld wurden zudem zahlreiche Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen, die nunmehr umgesetzt werden.
Wie bisher liegt die Zuständigkeit der Umsetzung der Pflanzenabfallverordnung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Abfallwirtschaft in den Verwaltungen kann jetzt nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne vom Land Thüringen auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt zu werden.
Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe wies darauf hin, dass die Verbrennung nur eine der möglichen Entsorgungsvarianten darstellt. Nach der Systematik der Pflanzenabfall-Verordnung habe die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger Vorrang.
Wahlkreisbüro Gudrun Holbe