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Do, 07:35 Uhr
19.08.2010

Steuern sparen mit Werbungskosten

Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes sparen Berufstätige jetzt viel eher Steuern mit ihren Reisekosten und einem doppelten Haushalt. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe hin.


Wenn die berufliche Reise mit privatem Vergnügen verbunden ist oder Berufstätige aus privaten Gründen eine Zweitwohnung haben, können sie höhere Werbungskosten geltend machen und müssen weniger Einkommensteuer zahlen.

Pendler, die eine Zweitwohnung wegen ihres Jobs haben, dürfen ihre Fahrt- und Mietkosten beim Finanzamt abrechnen. Entscheidend ist, dass sie den zweiten Haushalt aus beruflichen Gründen haben. Dafür müssen Pendler diese drei Dinge belegen: Die zweite Wohnung ist nötig, weil sie von dort ihre Arbeit schneller erreichen und die erste Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt. Am Lebensmittelpunkt müssen Pendler ihren eigenen Haushalt führen und drittens für die Kosten selbst aufkommen oder ihn zumindest gleichberechtigt mitnutzen und mitgestalten.

Berufstätige dürfen jetzt auch das Nützliche mit dem Angenehmen auf Dienstreisen verbinden, ohne dass es steuerschädlich ist. Sie können den beruflichen Anteil aus den Gesamtkosten rausrechnen, wenn die Reise mit Privatprogramm verknüpft ist. Der Bundesfinanzhof hat das bisherige Aufteilungs- und Abzugsverbot gekippt.

Die hohen Ausgaben für den zweiten Haushalt und berufliche Reisen sollten Arbeitnehmer gleich in mehr monatliches Netto ummünzen. Trägt dafür das Finanzamt einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte ein, zahlen sie weniger Lohnsteuer.

Der ausführliche Bericht Werbungskosten ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.
Autor: nnz

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