Mi, 20:44 Uhr
25.08.2010
Zu den Brenntagen
Neue Pflanzenabfallverordnung war Thema beim SPD-Stammtisch. Der Ortsverein der SPD- Sondershausen hatte am 19. August zum Stammtisch mit dem Thema "Brenntage - Für und Wider" eingeladen. Von der SPD erreichte kn dazu folgender Bericht...
Am 10. August 2010 hatte die Thüringer Landesregierung erst eine Novellierung dieser Verordnung vorgenommen. So konnte Dr. Michael Fruth, Leiter des Umweltamtes des Kyffhäuserkreises, auf die geplanten Neuerungen aktuell eingehen.
Die Brenntage, welche seit 1993 von der Landesregierung festgelegt wurden, sorgten besonders in den Städten immer wieder für Diskussionen. Zum einen sind da die Kleingärtner, welchen die Zeiten zu kurz und zu unflexibel waren und zum anderen jene, welche sich durch den Qualm und den Geruch belästigt fühlten. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollen nun die Landkreise und kreisfreien Städte über die Zeiträume des Verbrennens von Pflanzenabfällen selber entscheiden.
Was aber bleiben soll ist die Tatsache, dass die organische Verrottung durch Liegenlassen, Untergraben oder Kompostieren weiterhin vor dem Verbrennen Priorität hat. Auch die Bestimmungen, wonach Verbrennungen nur in festgelegten Abständen durchgeführt werden dürfen, bleiben ebenso erhalten wie die unbedingte Aufsichtspflicht des Feuers.
Im Landratsamt berät man nun wie man mit der neuen Freiheit der Selbstbestimmung, die Zeiträume der Brenntage selber festlegen zu können, umgeht. Wenn dann eine Entscheidung gefallen ist, wird diese über eine Allgemeinverfügung erlassen.
Autor: khhAm 10. August 2010 hatte die Thüringer Landesregierung erst eine Novellierung dieser Verordnung vorgenommen. So konnte Dr. Michael Fruth, Leiter des Umweltamtes des Kyffhäuserkreises, auf die geplanten Neuerungen aktuell eingehen.
Die Brenntage, welche seit 1993 von der Landesregierung festgelegt wurden, sorgten besonders in den Städten immer wieder für Diskussionen. Zum einen sind da die Kleingärtner, welchen die Zeiten zu kurz und zu unflexibel waren und zum anderen jene, welche sich durch den Qualm und den Geruch belästigt fühlten. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollen nun die Landkreise und kreisfreien Städte über die Zeiträume des Verbrennens von Pflanzenabfällen selber entscheiden.
Was aber bleiben soll ist die Tatsache, dass die organische Verrottung durch Liegenlassen, Untergraben oder Kompostieren weiterhin vor dem Verbrennen Priorität hat. Auch die Bestimmungen, wonach Verbrennungen nur in festgelegten Abständen durchgeführt werden dürfen, bleiben ebenso erhalten wie die unbedingte Aufsichtspflicht des Feuers.
Im Landratsamt berät man nun wie man mit der neuen Freiheit der Selbstbestimmung, die Zeiträume der Brenntage selber festlegen zu können, umgeht. Wenn dann eine Entscheidung gefallen ist, wird diese über eine Allgemeinverfügung erlassen.