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Mi, 08:26 Uhr
01.09.2010

Geldsegen für Projektträger

Mit 466.000 Euro Förderung für den ländlichen Raum gibt es einen Geldsegen für Projektträger im Kyffhäuserkreis. Auf den Weg gebracht wird es von RAG Kyffhäuser e.V. Förderanträge werden noch entgegengenommen...

Zahlreiche private und kommunale Antragsteller im Rahmen der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung haben sich in den letzten Tagen gefreut; sie erhielten vom Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha einen Zuwendungsbescheid und können nun beispielsweise historische Bausubstanz sichern oder die Infrastruktur verbessern. Die RAG Kyffhäuser e.V. hat diese Förderanträge auf den Weg gebracht und konnte so 70.000 Euro private Förderung in den ländlichen Raum lenken. Damit werden private Investitionen von 200.000 Euro ausgelöst.

Die Förderung kommt u.a. privaten Bauherren in den Orten Seehausen, Oberheldrungen, Bellstedt und Etzleben zu Gute. Mit den Geldern werden erhaltenswerte dörfliche Bauten und Gehöfte vor dem Verfall bewahrt, erneuert oder
für eine neue Nutzung hergerichtet. Die Nachfrage nach einer Förderung war deutlich höher als die verfügbaren Mittel, nur die wichtigsten Projekte konnten gefördert werden.

Für kommunale Maßnahmen sicherte die RAG Kyffhäuser e.V. insgesamt 273.400 Euro Fördergelder für 2010 und Folgejahre im Bereich Dorfentwicklung und - Dorferneuerung. Damit werden z.B. wichtige Infrastrukturmaßnahmen in Großfurra, Oberspier, Bottendorf und Esperstedt realisiert.
Der Abriss des "Weimarischen Hofes" in Oldisleben wird mit 26.900 Euro gefördert. So wird die Voraussetzung für eine umfassende städtebauliche Neuordnung geschaffen.
Für die Baumaßnahme Bachweg in Steinthaleben erhält die Gemeinde 95.300 Euro, um die Landwirtschaftsfläche für die Landwirte besser zu erschließen.

Bis zum 30.09.2010 nimmt die RAG Kyffhäuser e.V. noch Förderanträge zur Entwicklung der Dörfer für das Jahr 2011 entgegen. Vorrangig werden Maßnahmen zum Erhalt wertvoller, dörflicher Bausubstanz oder zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters gefördert, die auch die wirtschaftliche Entwicklung der Dörfer voranbringen. Zum Fördergebiet gehört der gesamte Kyffhäuserkreis mit Ausnahme der Kernstadt von Sondershausen. Private Antragsteller erhalten eine Förderung von 35 % der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Auch im nächsten Jahr werden innovative Vorhaben mit einer Förderquote von 45 % bei privaten Antragstellern unterstützt.

Gefördert werden innovative Vorhaben, die die Entwicklung der Region voranbringen und z.B. ein neues Erzeugnis, einen neuen Prozess, eine neue Organisationsstruktur oder einen neuen Markt bezogen auf Thüringen oder die Region zum Ziel haben.

Für Ihre Fragen und Anträge steht Ihnen die LEADER-Managerin der RAG Kyffhäuser e.V., Frau Daniela Ott-Wippern, gerne zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Chance auf eine finanzielle Unterstützung Ihres Vorhabens. Informieren Sie sich, was und wie gefördert werden kann.

Kontakt:
LEADER-Management RAG Kyffhäuser e.V.,
c/o Landratsamt Kyffhäuserkreis,
Frau Daniela Ott-Wippern,
Postfach 1165, 99701 Sondershausen, Tel. 0361/5603 236,
E-Mail leader@kyffhaeuser.de oder oder daniela.ott-wippern@leg-thueringen.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.regionalmanagement-kyffhaeuser.de unter dem Stichwort RAG Kyffhäuser.
Autor: khh

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