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Do, 12:45 Uhr
09.09.2010

Briefe an Landtagsabgeordnete

Der VdK-Kreisverband Nordthüringen bemüht sich mit einer Aktion "Offener Brief an Landtagsabgeordnete den Finanzierungsvorbehalt aus dem Thüringer Behindertengesetz bei der Novellierung des Gesetzes Anfang nächsten Jahres raus zu bekommen. dazu erreichte kn vom VdK folgender Bericht...

Seit 2001 beteiligt sich der VdK-Kreisverband Nordthüringen an den von der Aktion Mensch unterstützten alljährlich im Mai um den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen stattfindenden Aktionen. Will man Menschen mit Behinderungen gleichstellen, selbstbestimmt teilhaben lassen oder gar wie es in der UN-Konvention heißt von Inklusion sprechen - also Teilhabe von Anfang an - dann gehört dazu Barrierefreiheit. Diese Erkenntnis wuchs bei den Akteuren unseres Kreisverbandes und vor allem in den Ortsverbänden. Gelingt es nicht, diese zu schaffen, sind alle guten Pläne und Initiativen für die Katz.

Die Aktionen, die bundesweit mit viel Ideenreichtum und Öffentlichkeit geführt wurden, in die sich aus unserem Kreisverband vor allem die Ortsverbände Artern, Roßleben und Bleicherode einbringen führten zu wesentlich mehr Verständnis für Menschen mit Behinderungen und auch zu einigen Erfolgen beim Abbau von Barrieren im Öffentlichen Bereich. Jüngstes Beispiel dafür ist wohl, dass die Kyffhäusersparkasse mit einem elektrischen Türöffner behinderten Kunden den Zutritt der Filiale in Roßleben erleichtert.

Fahrstuhl Rathaus (Foto: Klaus Henze) Fahrstuhl Rathaus (Foto: Klaus Henze)

In Bad Frankenhausen hat man bei der Sanierung des Rathauses 2005/06 die Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls nicht gescheut. Foto: Klaus Henze

Wichtige Erfolge dieser Aktionen waren nicht zuletzt auch die Gesetze in diesem Bereich von der Bundes- über Landesebene bis zur UN-Konventionen. Es wurde schon etwas erreicht. Aber es ist stets ein harter Kampf. So beschloss der Thüringer Landtag am 16. Dezember 2005 das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Die damalige Thüringer CDU-Alleinregierung setzte dabei durch, den Finanzierungsvorbehalt im Gesetz fest zu schreiben. Zu Deutsch: Wenn das Geld für unsere Vorhaben nicht reicht, können Menschen mit Behinderungen weiter außen vor bleiben. Dieser Finanzierungvorbehalt muss aus dem Gesetz verschwinden, sagen unsere Akteure. Stattdessen sollte ein bestimmter Prozentsatz der Baukostensumme bzw im Haushalt für Barrierefreiheit festgeschrieben werden. Anfang nächsten Jahres bietet sich die Gelegenheit dazu, dann soll das Gesetz novelliert werden.

Darum wenden sich Mitglieder unseres Verbandes auf Initiative des Ortsverbandes Roßleben mit einem Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten, sich dafür einzusetzen.
So wenden sich Verbandsstufen des Sozialverbandes VdK ausgehend von der Initiative der Roßlebener an die Landtagsabgeordneten ihres Bereiches, gleich welcher Partei mit der Bitte, sie in diesem Sinne bei der Novellierung des Gesetzes zu unterstützen. Sie meinen, wenn das Ministergesetzt hohe Entschädigungen und Fortzahlungen wie im Fall Althaus ermöglicht, dann sollte das in diesem, der Allgemeinheit dienenden Fall, erst recht möglich sein.

Erste Antworten liegen bereits vor. So hat Frau Gudrun Holbe (CDU) offensichtlich mit diesem Vergleich Probleme, sagte aber zu, wenn der neue Gesetzentwurf vorliege, darüber mit den Initiatoren des Briefes zu diskutieren. Dorothea Marx (SPD) bedankte sich für den Hinweis, führt aber die gegenwärtige Finanzsituation als evt. Hindernis zu Felde. Sie war damals zwar noch nicht im Landtag, aber als das Thüringen GIG beschlossen wurde zog die Opposition mit Unterstützung der Sozialverbände, einschließlich des VdK, tüchtig gegen diesen Finanzierungvorbehalt zu Felde. Wenn ich mich richtig erinnere, gehörte die SPD damals zur Opposition. Heute regiert sie mit, was ihren Einfluss allerdings vergrößert.

Aufgeschlossener stehen Birgit Keller und Ralf Hauboldt, (beide Die Linke) dem Problem gegenüber und versicherten ihre volle Unterstützung.
Die Aktion geht weiter. Es geht darum, dass künftig Bau- und Sanierungsmaßnahmen sich auch für Menschen mit Behinderungen auszahlen, zum Beispiel die künftigen integrierten Gemeinschaftsschulen auch für Behinderte nutzbar sind, oder man beim Rathausbau bzw. ?Sanierung nicht gerade an den vergleichsweise geringen Kosten für Barrierefreiheit spart und wieder die gleichen die Dummen sind.

Viele Menschen mit Behinderungen sind bescheiden, sie wollen keine Bittsteller sein. Darum ist der Sozialverband VdK da und setzt sich für ihre Belange ein. Mehr Infos unter www.vdk.de/kv-nordthueringen
VdK-Kreisverband Nordthüringen
Autor: khh

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