Fr, 11:02 Uhr
10.09.2010
Oftmals Streit um Berechnung
Wird ein Baudarlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann das Kreditinstitut einen Ausgleich für entgangene Zinsen verlangen, die sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar in mehreren Urteilen die Grundzüge der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung geklärt. Im Detail gibt es jedoch nach wie vor strittige Fragen.
Dabei geht es meist darum, wie Kreditinstitute ihren Schaden berechnen. Beispielsweise kann es passieren, dass der Darlehensgeber die ersparten Risiko- sowie Verwaltungskosten nicht berücksichtigt. Auch das Berechnungsdatum der Bank oder Sparkasse, die Höhe und der Zeitpunkt der Wiederanlagezinssätze können Anlass für Beschwerden der Darlehensnehmer sein.
Kann der Kunde die Berechnungen nicht nachvollziehen, sollte man sie einem Experten vorlegen, rät Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucherzentrale Thüringen. In einem der Verbraucherzentrale Thüringen jetzt vorliegenden Fall konnte die Berechnung des Kreditinstitutes korrigiert und dem Kunden über 900 Euro erstattet werden.
Wer Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen lassen möchte, kann sich nach Voranmeldung gern an die Baufinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Termine können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0.
Autor: nnzDabei geht es meist darum, wie Kreditinstitute ihren Schaden berechnen. Beispielsweise kann es passieren, dass der Darlehensgeber die ersparten Risiko- sowie Verwaltungskosten nicht berücksichtigt. Auch das Berechnungsdatum der Bank oder Sparkasse, die Höhe und der Zeitpunkt der Wiederanlagezinssätze können Anlass für Beschwerden der Darlehensnehmer sein.
Kann der Kunde die Berechnungen nicht nachvollziehen, sollte man sie einem Experten vorlegen, rät Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucherzentrale Thüringen. In einem der Verbraucherzentrale Thüringen jetzt vorliegenden Fall konnte die Berechnung des Kreditinstitutes korrigiert und dem Kunden über 900 Euro erstattet werden.
Wer Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen lassen möchte, kann sich nach Voranmeldung gern an die Baufinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Termine können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0.