Di, 08:58 Uhr
14.09.2010
Zum Thema Kindertagesstätten
Auf der letzten Kreistagssitzung gab Landrat Peter Hengstermann (CDU) auch einen Ausblick, in welche Richtung es bei den Kindertagesstätten gehen soll. Hier seine Informationen...
Mit der Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, welche zum 01.08.2010 in Kraft getreten ist, wurde vorgesehen, die Fachberatung für Kindertagesstätten nach § 15a personell auszubauen und deren Aufgabenbereiche zu erweitern.
Hierfür werden nach § 19 Abs. 7 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom Freistaat Thüringen dem Landkreis Mittel von jährlich 30 Euro für jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahre und 6 Monate zur Verfügung gestellt.
Für den Kyffhäuserkreis ergibt sich demnach ein Landeszuschuss von ca. 96.500 € jährlich.
Die Erweiterung und der Ausbau der Fachberatung im Jugendamt eröffnet dem Landkreis die Möglichkeit zur Erfüllung der nach § 15a Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz gestellten Aufgaben, eine einheitliche, neutrale und zentral koordinierte Beratung aufzubauen.
Zugleich werden dann einheitliche Qualitätsstandards für alle Kindertagesstätten und auch für Kindertagespflege Anwendung finden.
Diese neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder beinhalten die Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre.
Im Jugendamt des Kyffhäuserkreises werden mit Beschluss des Jugendhilfe- und Kreisausschusses die Fachberatung dahingehend ausgebaut, dass es 2 Fachberaterinnen für den Ost und den Westteil des Kyffhäuserkreises, eine heilpädagogische Fachkraft sowie eine Sachbearbeiterstelle geben wird. Dem Landkreis entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Autor: khhMit der Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, welche zum 01.08.2010 in Kraft getreten ist, wurde vorgesehen, die Fachberatung für Kindertagesstätten nach § 15a personell auszubauen und deren Aufgabenbereiche zu erweitern.
Hierfür werden nach § 19 Abs. 7 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom Freistaat Thüringen dem Landkreis Mittel von jährlich 30 Euro für jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahre und 6 Monate zur Verfügung gestellt.
Für den Kyffhäuserkreis ergibt sich demnach ein Landeszuschuss von ca. 96.500 € jährlich.
Die Erweiterung und der Ausbau der Fachberatung im Jugendamt eröffnet dem Landkreis die Möglichkeit zur Erfüllung der nach § 15a Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz gestellten Aufgaben, eine einheitliche, neutrale und zentral koordinierte Beratung aufzubauen.
Zugleich werden dann einheitliche Qualitätsstandards für alle Kindertagesstätten und auch für Kindertagespflege Anwendung finden.
Diese neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder beinhalten die Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre.
Im Jugendamt des Kyffhäuserkreises werden mit Beschluss des Jugendhilfe- und Kreisausschusses die Fachberatung dahingehend ausgebaut, dass es 2 Fachberaterinnen für den Ost und den Westteil des Kyffhäuserkreises, eine heilpädagogische Fachkraft sowie eine Sachbearbeiterstelle geben wird. Dem Landkreis entstehen keine zusätzlichen Kosten.