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Di, 15:35 Uhr
21.09.2010

Die Geschichte geht weiter...

Die nnz hatte bereits am Morgen über einen 27 Jahre alten Mann berichtet, der mehrere Straftaten "auf seinem Buckel" hatte. Jetzt gibt es weitere Einzelheiten...


Auf der Autobahn 38 ist am Montag ein Mann mit einem gestohlenen Auto dingfest gemacht worden. Ausgangspunkt war, dass am Vormittag in Nordhausen ein junger Mann einen Kleintransporter an einer Tankstelle betankt hatte und weg gefahren war ohne zu bezahlen. Gegen Mittag entdeckte eine Autobahnstreife das Auto und lotste es auf einen Rastplatz. Dort stieg der Fahrer aus, ging auf die Beamten zu und begrüßte sie mit der Information, dass er das Auto bei Berlin gestohlen habe.

Tatsächlich war der 27-Jährige mit dem gestohlenen Auto schon über zwei Monate unterwegs. Im Wagen fanden sich mehrere Taschen, Rucksäcke und Mobiltelefone, von denen auch einige gestohlen sein sollen. Der junge Mann wurde vorläufig festgenommen. Am Abend startete die Nordhäuser Kripo eine bundesweite Anfrage, um feststellen zu können, wo der Mann weitere Straftaten begangen hat und wo ihm überall in der Bundesrepublik Tatorte zugeordnet werden können.

Bis Dienstagmittag waren rund 20 Tankbetrügereien und etwa 10 Diebstähle zusammen gekommen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann in den letzten Wochen die komplette Ostsee- und Nordseeküste bereist hatte und auch in Köln war. Von allen beteiligten Staatsanwaltschaften wurde ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehles abgelehnt. So wurde der unter Bewährung stehende Obdachlose am Dienstagnachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt.

Nachdem er von der ARGE mit dem ihm zustehenden Tagessatz Arbeitslosengeld II in Höhe von 11,20 Euro ausgestattet worden war, wurde der 27-Jährige an eine Obdachlosenunterkunft verwiesen.
Autor: nnz

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Kommentare
Voltaire
21.09.2010, 20:18 Uhr
Mindestens 5.000 € ALG II
Dieser arme Mensch wurde von der bösen kapitalistischen Gesellschaft gezwungen, Dinge zu tun, die nicht ganz erlaubt waren. Da er die Straftaten ja nicht freiwillig begangen hat, ist es völlig legitim, dass die Staatsanwaltschaften Haftbefehle nicht beantragten.

Allerdings erscheint mir die Belohnung für den jungen Mann zu niedrig: Nur 11,20 € und kostenlose Unterkunft? Immerhin hat er doch der sich ansonsten langweilenden Nordhäuser Polizei, die im Übrigen kostenlos (oder umsonst???) tätig ist, einen netten Zeitvertreib verschafft. Ich schlage vor: Mindestens 5.000 € ALG II, aber nicht pro Monat sondern pro Woche, damit dieser bedauerliche Mann nicht gezwungen wird, anderen Leuten das Eigentum straflos zu entwenden.

Die Finanzierung steht auch schon: Jeder Erwerbstätige zahlt auf sein gesamtes Einkommen 200 % Steuern, also das Doppelte von dem, was er brutto verdient. Endlich mal eine sozial gerechte Reform!
Retupmoc
22.09.2010, 08:23 Uhr
Nachtrag
Mich würde an dieser Stelle mal noch interessieren was für ein Landsmann dieser Junge Mann war ?
Voltaire
22.09.2010, 19:35 Uhr
Wozu diese Frage?
Welche Rolle spielt in diesem Fall die landsmannschaftliche Zugehörigkeit???

Zumindest für mich gilt völlig unabhängig von Nationalität, Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Orientierung:

“Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.“ – So stand es mal im Lehrbuch Staatsbürgerkunde der DDR, nicht alles war falsch!

Meine Achtung allen Erwerbstätigen, meine Missachtung allen Parasiten, meine Wiedergutmachungsanspruch allen Straftätern, egal ob schwuler Deutscher, fleißiger Ouagadougouer oder intelligenter Jude.
Retupmoc
23.09.2010, 07:56 Uhr
Die Frage stellt sich schon...
aus dem einfachen Grund, wieso dieser Mensch nicht sofort in den Knast wandert, sondern mit Geld (auch wenn es wenig ist) beschenkt wird, damit er in der nächsten Stadt die nächsten Beutezüge unternehmen kann?

Was ist das lächerlicher Staat, wo man wegen den Bis in ein Käsebrötchen seine Arbeit verliert - aber jemand der nichts anderes macht als Straftaten zu begehen hofiert wird?

Deshalb möchte ich als Steuerzahler schon einmal wissen, wen ich hier finanziere !
Real Human
23.09.2010, 11:00 Uhr
Voltaire und „Voltaire“
Vielleicht kennt jemand das „Peter-Prinzip“. Es lautet nach Laurence J. Peter: „In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen.“

Es gilt fast für alle Branchen und Berufsgruppen – so auch für die Berufsgruppe der Diebe. Danach gibt es laut Peter superinkompetente, unfähige, mäßig befähigte, befähigte und superkompetente Diebe. Die Mengenverteilung entspricht etwa einer Gauß'schen Glockenkurve, d.h., die meisten sind „mäßig befähigt“.

Ein superinkompetenter Dieb ist wohl einer, der z.B. seinen Personalausweis am Tatort verliert. Der 27jährige Mann scheint wohl eher zwischen den unfähigen und mäßigt Befähigten angesiedelt zu sein, denn er wurde ja ziemlich schnell erwischt. Um zu den „Befähigten“ aufzusteigen, sollte er sein Handwerk besser legalisieren, also sich z.B. zu einem Makler oder Versicherungsvertreter umschulen lassen oder – besser noch – gleich den „ehrbaren Beruf“ eines Kaufmanns oder Bankers erlernen. Kriminalisiere ich damit Kaufleute und Banker?

Wer ein Jahreseinkommen von über einer Million bezieht (und die auch noch wirtschaftsschädigend verzockt) oder ahnungslosen alten Omas überteuerte und überflüssige Versicherungen (und auch Staubsauger) andreht, der handelt zwar legal aber eigentlich legal kriminell! Nicht umsonst galt Merkur den alten Römern als „Gott der Händler UND der DIEBE“! (Dazu rechne ich heute freilich nur ganz bestimmte Banker und Versicherungsmakler!)

Wer ist als konkrete Person wohl „parasitärer“ – ein unbedarfter Hartz-IV-Empfänger oder z.B. ein boni-gieriger Chefbanker der HRE? Noch schlimmer: Wer richtet größeren Schaden an, ein Obdachloser, der „20 Tankbetrügereien und etwa 10 Diebstähle“ begangen hat, oder ein Banker, der die Ersparnisse von tausenden für ihr Alter vorsorgenden Anlegern verzockt hat? „Was ist schon ein Banküberfall gegen die Gründung einer Bank?“ (Brecht)

Ist es Bosheit oder schlicht Stammtisch-Dummheit, wenn ein „Voltaire“ in seinem Kommentar vom 21.09.2010, 20.18 Uhr, ALG-II-Empfänger in die Nähe von einem Kleinkriminellen rückt oder im Kommentar vom 02.09.2010, 19.26 Uhr, Hartz-IV-Empfänger gar als „Hängemattenpensionär[e]“ bezeichnet?

Es ist außerdem schon eine ziemliche Anmaßung, wenn jemand als Nicknamen „Voltaire“ wählt, aber tieferliegende gesellschaftliche Zusammenhänge nicht kennt oder nicht wahr haben will! Der echte Voltaire kannte sie! In seinen REPUBLIKANISCHEN IDEEN schrieb er gleich im zweiten Absatz:

„Eine Gesellschaft von Menschen, die unter einer selbstherrlichen Regierung steht, gleicht vollkommen einer Herde Ochsen, die zum Dienste für den Herrn ins Joch gespannt sind. Er füttert sie lediglich, damit sie für ihn arbeiten; wenn sie krank sind, pflegt er sie nur, damit sie ihm gesund nützlich sein können; er mästet sie, um sich von ihrem Fleisch zu ernähren; er gebraucht das Fell der einen, um damit die anderen vor den Pflug zu spannen.“ (Voltaire: Erzählungen, Dialoge, Streitschriften; Rütten & Loening, Berlin, Band 3, Seite 255)

Wem es dabei – in Bezug auf heutige kapitalistische Verhältnisse – nicht wie Schuppen von den Augen fällt, kann höchstens ein Möchtegern-Voltaire sein!
smike
24.09.2010, 10:47 Uhr
***** Qualitätskommentar (5 Sterne)
Für den Kommentar von "Posthumanist_NDH" vergebe ich mit viel Freude beim Lesen fünf Qualitätssterne - so macht Kommentarlesen spass.

Wäre das nicht eine schöne Zusatzfunktion für die nnz-online? Leser bewerten die Kommentare wie ihre Musiksammlung, einfach eine Anzahl Sterne für die Qualität des Kommentars anklicken fertig.

Vielleicht noch eine Top 10 Qualitätskommentare der letzten Tage. Lässt sich so etwas machen, Herr Greiner?
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