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Mi, 09:08 Uhr
22.09.2010

Richter Kropp: Ein Fall für die Betreuung?

Tod und schwere Krankheiten mit schlimmen Folgen - davor fürchten wir uns, dies Widrigkeiten des Lebens verdrängen wir gerne aus unserem Leben. So etwas findet in Gesprächen, im Fernsehen auch kaum statt. Das Leben geht scheinbar ohne Einschränkungen weiter; kommt es zu Problemen, werden diese offenbar schnell dank medizinischer Versorgung aus der Welt geschafft.


Doch die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus. Etwa 350 Betreuungsfälle fallen pro Jahr am Amtsgericht Sondershausen an. Betreuung meint dabei die rechtliche Hilfe für den Betroffenen. Ihm wird ein Betreuer zur Seite gestellt, der für bestimmte Aufgabenkreise zuständig ist, etwa die Sorge für die Gesundheit, die Vertretung vor Ämtern und Behörden oder die Entgegennahme von Post. Bereiche, welche die Betroffenen aufgrund einer schweren Erkrankung oftmals nicht mehr selbst regeln können. Nach entsprechender Antragsstellung und Einholung ärztlicher und behördlicher Berichte folgt dann ein Anhörungstermin durch einen Richter des Amtsgerichts Sondershausen.

Dieser hat einen großen Kreis mit etwa 100 km Durchmesser in der Länge zu bereisen, in dem sich auch zahlreiche gut geführte Pflegeheime und Krankenhäuser befinden.

Dabei gibt es immer wieder anrührende Momente, etwa wenn die Anhörung eines seit der Geburt geistig behinderten Kindes erfolgt, um den sich daheim die Eltern rührend und professionell kümmern. Oder wenn man erlebt, wie innig sich die Enkelin als Betreuerin um ihre 90jährige Großmutter im Pflegeheim sorgt. Hier lassen sich die Schicksalsfälle des Lebens nicht so einfach ausklammern.

„Vorsorge ist auch hier das A und O“, so der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp. Kropp rät jedem, sich mit einer Vorsorgevollmacht abzusichern. Damit kann man selbst den weiteren Verlauf der Sorge und Heilbehandlung bestimmen. Viele Menschen beschäftigen sich zwar mit solchen Problemunterlagen ungern, sollten dies aber auch im Hinblick auf Angehörige machen, die bei Schicksalsschlägen oftmals völlig hilflos sind.

Beim Amtsgericht Sondershausen gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Betreuung nicht erforderlich ist, da der Betroffene schon durch Vollmachten Vorsorge getroffen hat. Dies seien aber bei weitem zu wenige Fälle, meint der Pressesprecher. Entsprechende Vordrucke gibt es im Internet, bei den Behörden und am Amtsgericht.
Autor: nnz

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