Mo, 08:45 Uhr
11.10.2010
Richter Kropp: Null Bock
Der Fall, den der Sondershäuser Jugendrichter Gerald Fierenz jetzt zu verhandeln hatte, hat es in sich. Nicht so sehr von der Fallgestaltung...
Da fährt ein 17jähriger aus Sondershausen am 29.11.2009 gegen 13.40 Uhr auf einem Kleinkraftrad Simson auf dem Himmelsberg in Sondershausen. Es war das Fahrzeug seines Vaters. Der Sohnemann hatte dessen Abwesenheit ausgenutzt und eine Runde gedreht. Eine Fahrerlaubnis hatte er natürlich nicht.
Ein Fall, wie er immer wieder in Deutschland vorkommt, der Täter ist in der Hauptverhandlung geständig, es folgt ein Urteil. Doch der vorliegende Fall zeigt eine immer häufiger vorkommende soziale Schieflage, mit denen es die Gerichte in letzter Zeit vermehrt zu tun haben. Der Jugendliche lebt daheim, besucht eine Förderschule. Das zumindest sollte er tun, doch fehlte er hier schon über große Zeiträume, so dass mehrer Bußgeldverfahren wegen Schulbummelei anhängig waren.
Alle Bemühungen des Lehrpersonals, ihn einzugliedern, scheiterten zudem an seiner Verweigerungshaltung. Der Jugendliche leidet außerdem an Konzentrationsschwächen, kann nicht lesen und nicht schreiben. Mehrere Straftaten und eine Null-Bock-Stimmung folgten. Bei solchen sozialen Problemlagen tritt bei der Urteilsfindung die eigentliche Strafe in den Hintergrund. Denn das Jugendstrafrecht sieht nicht das Strafen als eigentlichen Sinnzweck, die Erziehung und die Besserung des Jugendlichen stehen an erster Stelle.
40 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dies erschien dem Jugendrichter am sinnvollsten. Denn sozialen Maßnahmen wie Trainingskursen oder eine Jugendbetreuung versprachen bei der konsequenten Verweigerungshaltung und den fehlenden Voraussetzungen des jungen Mannes keinen Erfolg.
Bei erneuter Straffälligkeit drohen ihm Arrest und Jugendstrafe. Aber auch dies scheint den jungen Mann nicht so recht zu kümmern. Er lebt halt in den Tag hinein, und die zu erwartende Unterstützung durch Hartz-IV ein Leben lang ist ihm wie vielen genug. Ein trauriger Fall, der in Deutschland leider keine Seltenheit mehr ist!
Autor: nnzDa fährt ein 17jähriger aus Sondershausen am 29.11.2009 gegen 13.40 Uhr auf einem Kleinkraftrad Simson auf dem Himmelsberg in Sondershausen. Es war das Fahrzeug seines Vaters. Der Sohnemann hatte dessen Abwesenheit ausgenutzt und eine Runde gedreht. Eine Fahrerlaubnis hatte er natürlich nicht.
Ein Fall, wie er immer wieder in Deutschland vorkommt, der Täter ist in der Hauptverhandlung geständig, es folgt ein Urteil. Doch der vorliegende Fall zeigt eine immer häufiger vorkommende soziale Schieflage, mit denen es die Gerichte in letzter Zeit vermehrt zu tun haben. Der Jugendliche lebt daheim, besucht eine Förderschule. Das zumindest sollte er tun, doch fehlte er hier schon über große Zeiträume, so dass mehrer Bußgeldverfahren wegen Schulbummelei anhängig waren.
Alle Bemühungen des Lehrpersonals, ihn einzugliedern, scheiterten zudem an seiner Verweigerungshaltung. Der Jugendliche leidet außerdem an Konzentrationsschwächen, kann nicht lesen und nicht schreiben. Mehrere Straftaten und eine Null-Bock-Stimmung folgten. Bei solchen sozialen Problemlagen tritt bei der Urteilsfindung die eigentliche Strafe in den Hintergrund. Denn das Jugendstrafrecht sieht nicht das Strafen als eigentlichen Sinnzweck, die Erziehung und die Besserung des Jugendlichen stehen an erster Stelle.
40 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dies erschien dem Jugendrichter am sinnvollsten. Denn sozialen Maßnahmen wie Trainingskursen oder eine Jugendbetreuung versprachen bei der konsequenten Verweigerungshaltung und den fehlenden Voraussetzungen des jungen Mannes keinen Erfolg.
Bei erneuter Straffälligkeit drohen ihm Arrest und Jugendstrafe. Aber auch dies scheint den jungen Mann nicht so recht zu kümmern. Er lebt halt in den Tag hinein, und die zu erwartende Unterstützung durch Hartz-IV ein Leben lang ist ihm wie vielen genug. Ein trauriger Fall, der in Deutschland leider keine Seltenheit mehr ist!