Fr, 07:23 Uhr
15.10.2010
Laub auf den Gehwegen
Der Herbst hat Einzug gehalten. Die Blätter fallen von den Bäumen. Und dieser Umstand ruft die Stadtverwaltung auf den Plan und erinnerte an etwas...
So schön wie die bunten Blätter auch wirken mögen, in Verbindung mit Nässe kann das ganz schnell zum Ärgernis und zur "Rutschpartie" werden. Deshalb möchte der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung einmal mehr an die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung erinnern. Danach sind Gehwege und Straßen inklusive Gosse einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u.ä.
Der Fachbereich Bau & Ordnung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.
Autor: khhSo schön wie die bunten Blätter auch wirken mögen, in Verbindung mit Nässe kann das ganz schnell zum Ärgernis und zur "Rutschpartie" werden. Deshalb möchte der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung einmal mehr an die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung erinnern. Danach sind Gehwege und Straßen inklusive Gosse einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u.ä.
Der Fachbereich Bau & Ordnung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.
