Mi, 15:17 Uhr
20.10.2010
Aus gegebenen Anlass
Hinsichtlich der Verbrennzeit vom 18.10. - 26.11.2010 weist das Landratsamt nochmals auf einige wichtige Dinge hin, die in den letzten Tagen wohl schief gelaufen sind...
Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft, nochmals darauf hin, dass in o. g. Zeitraum nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf. Nasse bzw. feuchte Abfälle, Laub, Gras und andere Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden, sondern sind zu kompostieren oder mittels Biotonne oder Laubsäcke zu entsorgen.
Außerdem ist es untersagt, an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nebel oder Regen zu verbrennen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass verstärkt Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Bitte beachten Sie die Anforderungen für die Verbrennung, informieren Sie sich in Ihrem Amtsblatt über die Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Thüringer Pflanzenabfallverordnung oder wenden Sie sich bei Fragen an das Umweltamt (Telefonnummer: 03632 / 741 - 311).
Autor: khhAus gegebenem Anlass weist das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft, nochmals darauf hin, dass in o. g. Zeitraum nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf. Nasse bzw. feuchte Abfälle, Laub, Gras und andere Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden, sondern sind zu kompostieren oder mittels Biotonne oder Laubsäcke zu entsorgen.
Außerdem ist es untersagt, an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nebel oder Regen zu verbrennen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass verstärkt Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Bitte beachten Sie die Anforderungen für die Verbrennung, informieren Sie sich in Ihrem Amtsblatt über die Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Thüringer Pflanzenabfallverordnung oder wenden Sie sich bei Fragen an das Umweltamt (Telefonnummer: 03632 / 741 - 311).
