Mo, 10:44 Uhr
25.10.2010
Richter Kropp: eine fiese Tat
Es ist selten, dass ein Richter für eine Straftat sehr deutliche Worte findet. Das war eine fiese Tat, konnte der Sondershäuser Jugendrichter Gerald Fierenz in seinem jüngsten Urteil nur kopfschüttelnd konstatieren. Hier die Einzelheiten...
Vor Jugendrichter Fierenz saß ein 15jähriger Jugendlicher, dem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt hatte. Am 25. Juni des vergangenen Jahres hatte der Jugendliche in der Heerstraße in Sondershausen einen jungen Mann verletzt, indem er am Fahrrad des Opfers Manipulationen vornahm.
Und zwar hatte er am Vorderrad des Fahrrades den Schnellspanner gelöst. Die Folge war, dass das Opfer kurze Zeit darauf stürzte. Dadurch erlitt er eine schmerzhafte Schulterprellung und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Das Fahrrad war zudem durch die Manipulation defekt geworden. Zum Glück kam es zu keiner Beteiligung Dritter, etwa Verkehrsteilnehmer oder Kraftfahrzeuge.
Hintergrund und angeblicher Anlass für diese Tat war die Auffassung des Jugendlichen, das Opfer habe immer so eine große Klappe gehabt. Während der Täter im Ermittlungsverfahren die Tatbegehung noch geleugnet hatte, zeigte er sich in der Hauptverhandlung reumütig und geständig.
Jugendrichter Fierenz verurteilte den nicht vorbestraften Täter zur Ableistung von 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. In der Urteilsbegründung wurde ihm noch einmal die Gefährlichkeit seines Handelns vorgehalten. Die Folgen der Tat waren nämlich nicht abzusehen, leicht hätte es auch zu einem schweren Verkehrsunfall kommen können oder das Opfer erheblich verletzt werden können. Die Arbeitsstunden darf der Jugendliche übrigens nicht bei einem bekannten Rettungsdienst ableisten, da er dort selbst Mitglied ist.
Umso verwunderlicher ist die fiese Tat, wenn man berücksichtigt, dass der Jugendliche dort eigentlich das Retten und Helfen lernen soll. Die Tat zeigt wieder den Sinn des Jugendstrafrechts, denn solche unsinnigen Taten begehen eigentlich nur Jugendliche und Heranwachsende, deren Entwicklung noch nicht ausgereift ist.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, der Jugendliche hatte das Urteil in der Verhandlung gleich angenommen.
Autor: nnzVor Jugendrichter Fierenz saß ein 15jähriger Jugendlicher, dem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt hatte. Am 25. Juni des vergangenen Jahres hatte der Jugendliche in der Heerstraße in Sondershausen einen jungen Mann verletzt, indem er am Fahrrad des Opfers Manipulationen vornahm.
Und zwar hatte er am Vorderrad des Fahrrades den Schnellspanner gelöst. Die Folge war, dass das Opfer kurze Zeit darauf stürzte. Dadurch erlitt er eine schmerzhafte Schulterprellung und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Das Fahrrad war zudem durch die Manipulation defekt geworden. Zum Glück kam es zu keiner Beteiligung Dritter, etwa Verkehrsteilnehmer oder Kraftfahrzeuge.
Hintergrund und angeblicher Anlass für diese Tat war die Auffassung des Jugendlichen, das Opfer habe immer so eine große Klappe gehabt. Während der Täter im Ermittlungsverfahren die Tatbegehung noch geleugnet hatte, zeigte er sich in der Hauptverhandlung reumütig und geständig.
Jugendrichter Fierenz verurteilte den nicht vorbestraften Täter zur Ableistung von 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. In der Urteilsbegründung wurde ihm noch einmal die Gefährlichkeit seines Handelns vorgehalten. Die Folgen der Tat waren nämlich nicht abzusehen, leicht hätte es auch zu einem schweren Verkehrsunfall kommen können oder das Opfer erheblich verletzt werden können. Die Arbeitsstunden darf der Jugendliche übrigens nicht bei einem bekannten Rettungsdienst ableisten, da er dort selbst Mitglied ist.
Umso verwunderlicher ist die fiese Tat, wenn man berücksichtigt, dass der Jugendliche dort eigentlich das Retten und Helfen lernen soll. Die Tat zeigt wieder den Sinn des Jugendstrafrechts, denn solche unsinnigen Taten begehen eigentlich nur Jugendliche und Heranwachsende, deren Entwicklung noch nicht ausgereift ist.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, der Jugendliche hatte das Urteil in der Verhandlung gleich angenommen.
