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Di, 07:01 Uhr
26.10.2010

Anwaltsberatung für VdK-Mitglieder

Auch in Thüringen erfolgt für VdK-Mitglieder eine Anwaltsberatung für Fälle am Rande des Sozialrechts, in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf. Nähere Informationen zu diesem Thema erhilt kn vom VdK übermittelt...

Unsere Mitglieder erhalten in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstauskunft durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Beratung erfolgt u. a. zu Wohnungskündigungen trotz Pflegebedürftigkeit, Miet- oder Erbrecht, Fragen bezüglich des Scheidungsrechts, Erstellen, Abfassen und Änderungen eines Testaments, Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung, Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall und anderes.

Wird nach dieser Erstberatung ein weitergehendes Tätig werden - zum Beispiel die Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Dabei werden private Rechtsschutzversicherungen anerkannt, ebenfalls wird geprüft, ob Prozesskostenhilfeanträge gestellt werden können.
Als Vertrauensanwalt fungiert für unseren Bereich Thüringen Nord (Kreise Nordhausen, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich- und Eichsfeldkreis) ist: Herr Rechtsanwalt Fliegner.

Die Sprechstunden erfolgen monatlich grundsätzlich am 1. Mittwoch des Monats in der Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6. Der nächste Termin ist also der 3. November 2010.
Termine bitten wir unbedingt mit der juristischen Assistentin der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord, Frau Berner-Ose, (Tel. 03631 47 72 80) abzustimmen.

VdK-Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord
Autor: khh

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