Do, 10:07 Uhr
11.11.2010
Neues aus Berlin (77)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region informiert das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) aus der Arbeit des Petitionsausschusses des Bundestages zum Themen Mindestvergütung für Auszubildende...
DIE LINKE im Petitionsausschuss fordert, eine Mindestvergütung für Auszubildende einzuführen. Sie unterstützt damit eine Öffentliche Petition mit 250 Mitzeichnern, in der eine monatliche Vergütung in Höhe von 550 Euro vorgeschlagen wurde.
Die Ausbildungsvergütung schwankt erheblich. So erhält ein Thüringer Auszubildender im privaten Bankengewerbe im ersten Lehrjahr eine Vergütung in Höhe von 769 Euro, ein Auszubildender im Friseurhandwerk jedoch nur in Höhe von 204,52 Euro. Auszubildende können unter Umständen eine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Diese Sozialleistung ist jedoch vom Einkommen der Eltern abhängig und wird in der Regel auch nur dann gewährt, wenn die Auszubildenden nicht bei ihren Eltern wohnen können.
Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen meint: Die Ausbildung dient nicht nur der beruflichen Qualifizierung. Die Auszubildenden bringen auch ihre Arbeitskraft im Betrieb ein. Es ist falsch, die Auszubildenden auf Sozialleistungen zu verweisen.
Steinke fordert daher eine Mindestvergütung, die auch der Lebenssituation der Auszubildenden gerecht wird.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhDIE LINKE im Petitionsausschuss fordert, eine Mindestvergütung für Auszubildende einzuführen. Sie unterstützt damit eine Öffentliche Petition mit 250 Mitzeichnern, in der eine monatliche Vergütung in Höhe von 550 Euro vorgeschlagen wurde.
Die Ausbildungsvergütung schwankt erheblich. So erhält ein Thüringer Auszubildender im privaten Bankengewerbe im ersten Lehrjahr eine Vergütung in Höhe von 769 Euro, ein Auszubildender im Friseurhandwerk jedoch nur in Höhe von 204,52 Euro. Auszubildende können unter Umständen eine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Diese Sozialleistung ist jedoch vom Einkommen der Eltern abhängig und wird in der Regel auch nur dann gewährt, wenn die Auszubildenden nicht bei ihren Eltern wohnen können.
Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen meint: Die Ausbildung dient nicht nur der beruflichen Qualifizierung. Die Auszubildenden bringen auch ihre Arbeitskraft im Betrieb ein. Es ist falsch, die Auszubildenden auf Sozialleistungen zu verweisen.
Steinke fordert daher eine Mindestvergütung, die auch der Lebenssituation der Auszubildenden gerecht wird.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
