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Mo, 10:31 Uhr
29.11.2010

Richter Kropp: Alkohol vor Gericht

Bekanntlich geschehen viele Straftaten aufgrund einer alkoholischen oder drogenbedingten Enthemmung. Da werden Bürger, die ansonsten ganz friedlich sind, zu massiven Schlägern oder gefährlichen Autofahrern, weil „König Alkohol“ sie auf ihren Weg wieder mal begleitet. So auch neulich in einer Verhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht...


Am 4. September 2009 hielt sich so ein 33jähriger Sondershäuser im Bereich eines Plattenweges im Borntal in Sondershausen auf. Hierbei war er stark alkoholisiert. Als ein Mann mit einem Hund vorbeikam, sprach er zunächst den Hund des Zeugen an. Dann forderte er vom Zeugen von früherer Gelegenheit her 5 Euro. Das Ganze eskalierte, wobei später vor Gericht nicht mehr festgestellt werden konnte, ob der Zeuge hierbei nicht Provokationen ausgesprochen hatte. Jedenfalls schlug der Sondershäuser den Zeugen plötzlich zu Boden und trat mit seinem beschuhten Fuß mehrmals auf diesen ein.

Als der Zeuge durch Dritte aufgerichtet werden konnte und sich auf den Heimweg begab, überfiel ihn der Alkoholisierte erneut. Hierbei trat er ihn mit den Worten „Ich mach dich kalt, wenn Du zur Polizei gehst und Anzeige machst“ nieder. Der Zeuge erlitt durch diese Tätlichkeiten einen Nasenbeinbruch, Schürfwunden an beiden Händen, eine Oberschenkelprellung und starke Kopfschmerzen.

Er ist dann trotz dieser Drohung zur Polizei gegangen. Das Ergebnis war dann eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Nötigung.

Strafrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht verurteilte den einschlägig und mehrfach vorbestraften Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, wobei der Verurteilte 200 gemeinnützige Stunden verrichten muss. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Bemerkenswert war, dass nach dem Weggang des Angeklagten aus dem Gericht der Gerichtsflur und der Sitzungssaal für längere Zeit intensiv gelüftet werden musste. Denn der Angeklagte, trinkfeste Zeugen oder dem Alkohol ergebene Bekannte waren vor dem Sondershäuser Amtsgericht alkoholisiert erschienen und hatten so seine Duftmarke gesetzt. „König Alkohol“ war wieder mal dabei!
Autor: nnz

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