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Sa, 08:11 Uhr
04.12.2010

Förderschulen werden umgebaut

Die Thüringer Landesregierung macht sich weiter munter an den Umbau des Schulsystems. So könnte es bald Förderschulen im bekannten Sinne nicht mehr geben...


„Der Gemeinsame Unterricht in den Grund- und Regelschulen ermöglicht förderbedürftigen Schülern den bestmöglichen Schulabschluss.“ Das erklärt Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie (SPD). Ein Katalog von Maßnahmen soll dazu führen, dass sich der Anteil der Kinder, die am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, erhöht. „Um die Perspektiven für förderbedürftige Schüler zu verbessern, werden wir die Förderschulen zu regionalen Kompetenz- und Beratungszentren weiterentwickeln, mehr sonderpädagogische Kompetenz an allen allgemein bildenden Schulen vorhalten und die qualifizierte sonderpädagogische Begutachtung verbessern.“

Trotz Festschreibung des Vorrangs des Gemeinsamen Unterrichts im Förderschulgesetz im Jahr 2003 habe sich die Quote der Schüler in den Förderzentren in den letzten Jahren kaum verändert, so der Minister. Dies habe auch die Bertelsmann-Studie zum Stand der inklusiven Bildung in Deutschland gezeigt. Während bundesweit sechs Prozent aller Kinder eine spezielle Förderung benötigen, sind es in Thüringen neun Prozent. Trotz kleiner Klassen, individueller Fördermaßnahmen und sehr guter Rahmenbedingungen erreichen an den Förderschulen nur 2,22 Prozent der Förderschüler, die im Bildungsgang Regelschule lernen, tatsächlich einen Realschulabschluss.

„Das ist zu wenig. Jetzt geht es darum, den Anteil der Schüler, die im gemeinsamen Unterricht lernen, deutlich zu erhöhen“, so Matschie. In Thüringen haben rund 13.800 Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Während in den Kindergärten die meisten Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit den anderen spielen und lernen (87 Prozent), sind das in der Grundschule nur noch 27 Prozent.

Zugleich stellt der Minister klar, dass die Förderschulen nicht abgeschafft werden: „Wir brauchen Förderschulen. Sie leisten gute Arbeit und die Pädagogen und Erzieher sind hoch engagiert. Deshalb wird es Förderschulen auch künftig in Thüringen geben.“

Zum Maßnahmepaket des Ministeriums gehört in diesem Schuljahr unter anderem der Einsatz von Teams zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Gutachten (in den Schulamtsbereichen Rudolstadt, Erfurt, Artern, Gera-Schmölln, Neuhaus). Außerdem läuft seit 2009 an 29 Grund- und Regelschulen aus zehn Schulamtsbezirken ein Schulversuch, bei dem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen nicht nach dem Förderschullehrplan, sondern entsprechend ihrer Fähigkeiten nach den Lehrplänen der Grund- und Regelschule unterrichtet werden. Dadurch werden Übergänge zwischen den Schularten und der Gemeinsame Unterricht verbessert.
Autor: nnz

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Kommentare
BadyBobo
05.12.2010, 20:03 Uhr
Geschriebenes Recht-Gelebtes Recht
Auf einer Fachtagung am 03.12.2010 erläuterte Herr Matschie die bereits aufgelisteten Argumente für den Umbau der FÖS/FÖZ in Thüringen mit dem Ziel der Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die vorhandenen Schulen. Dies wird auch als Gemeinsamer Unterricht bezeichnet.

War es bis 2003 noch ein Kampf für Eltern, ihr behindertes Kind an einer Grundschule einschulen zu lassen, so hat sich dies nunmehr in das Gegenteil verkehrt. Nunmehr wird geltendes Recht einseitig zu Gunsten des Gemeinsamen Unterrichts ausgelegt und dabei die Möglichkeit der direkten Anmeldung ihres behinderten Kindes an einer FÖS (lt. §8 Thüringer Förderschulgesetz) verhindert.

Es werden die Schulämter angewiesen, keine sonderpädagogischen Gutachten für Kinder mit Behinderungen in den Bereichen Sprache, Lernen und Verhaltensstörungen zu genehmigen. Laut Thüringer Förderschulgesetz ist es nach der Anmeldung an einer FÖS/FÖZ die Pflicht des Direktors der Einrichtung, ein entsprechendes Gutachten anzufordern, da dies die Grundlage für eine Einschulung darstellt. Es gibt auch keine rechtliche Vorschrift, welche gegen eine Einschulung an einer FÖS/FÖZ spricht.

Den FÖS/FÖZ in freier Trägerschaft werden 2011/2012 die Zuweisungen weiter gekürzt, obwohl sie nach den Vorstellungen des Kultusministeriums die Hauptlast der Beschulung tragen und zugleich Personal für den Gemeinsamen Unterricht bereithalten müssen. Hier kann man auch nicht von einer langfristigen Planungssicherheit sprechen. Einen Weg der Integration, wie er auf der Fachtagung von Frau Prof. Dr. Vernooij vorgestellt wurde, ist die Zusammenarbeit von Grundschule/Regelschule und FÖS/FÖZ unter einem Dach und einer Schulleitung. Diese Variante wird allerdings nicht vom Kultusministeriums unterstützt, obwohl hier sowohl die sächlichen als auch räumlichen Voraussetzungen gegeben sind und zugleich bestens ausgebildetes Personal zeitnah vor Ort zur Verfügung steht.

Es wurde auf der Veranstaltung sowohl auf die Probleme der Lehrer als auch der freien Träger und natürlich betroffener Eltern hingewiesen, jedoch seitens des Kultusministeriums bestritten. Es zeigt sich, dass das geschriebene Recht zu diesem Thema in erheblichen Umfang gebeugt wird, sowohl durch interne Anweisungen an die Schulämter und Direktoren als auch die einseitige Beratung der betroffenen Eltern vor Ort.

Auch wenn man bei Kommentaren selten den Klarnamen benutzt, möchte ich es in diesem Fall tun.

Mein Name ist Alexander Rathnau und ich bin der Vorsitzende der Elterninitiative zum Erhalt der FÖS/FÖZ in Thüringen (www.pro-foerderschulen.de).
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