Fr, 09:48 Uhr
07.01.2011
Fördermittel für Abbruch sichern
Förderanträge für Revitalisierungsmaßnahmen sind bis 15. Februar 2011 bei der Regionalen Aktionsgruppe Kyffhäuser e.V. stellen. Einzelheiten zur Verfahrensweise erläutert der Vereinsvorsitzende hier...
Wer im ländlichen Raum brach gefallene Gewerbestandorte, ehemalige landwirtschaftliche Betriebsflächen oder sonstige Siedlungsbrachen beseitigen möchte, kann dafür eine Förderung erhalten. Noch bis zum 15. Februar 2011 nimmt die RAG Kyffhäuser e.V. Ihren Förderantrag für eine Revitalisierungsmaßnahme entgegen.
Gefördert werden der Abriss brach gefallener Gebäude und Anlagen, die Entsorgung des Abrissmaterials, die Erstellung von Entwicklungskonzepten und die Wiederherstellung und Gestaltung der Flächen. Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können bezuschusst werden.
Planen Sie eine Maßnahme, die in diese Förderkulisse passt? Dann wenden Sie sich bitte an das LEADER-Management der RAG Kyffhäuser e.V. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Daniela Ott-Wippern bei der LEG Thüringen,
Mainzerhofstraße 12,
99084 Erfurt,
Tel. 0361 / 5603 – 236,
E-Mail: daniela.ott-wippern@leg-thueringen.de oder leader@kyffhaeuser.de.
Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und Sie werden bei der Antragsstellung aktiv unterstützt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 15. Februar 2011 bei der RAG Kyffhäuser e.V. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.regionalmanagement-kyffhaeuser.de unter dem Stichwort RAG Kyffhäuser.
Norbert Enke
Vereinsvorsitzender
Autor: khhWer im ländlichen Raum brach gefallene Gewerbestandorte, ehemalige landwirtschaftliche Betriebsflächen oder sonstige Siedlungsbrachen beseitigen möchte, kann dafür eine Förderung erhalten. Noch bis zum 15. Februar 2011 nimmt die RAG Kyffhäuser e.V. Ihren Förderantrag für eine Revitalisierungsmaßnahme entgegen.
Gefördert werden der Abriss brach gefallener Gebäude und Anlagen, die Entsorgung des Abrissmaterials, die Erstellung von Entwicklungskonzepten und die Wiederherstellung und Gestaltung der Flächen. Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können bezuschusst werden.
Planen Sie eine Maßnahme, die in diese Förderkulisse passt? Dann wenden Sie sich bitte an das LEADER-Management der RAG Kyffhäuser e.V. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Daniela Ott-Wippern bei der LEG Thüringen,
Mainzerhofstraße 12,
99084 Erfurt,
Tel. 0361 / 5603 – 236,
E-Mail: daniela.ott-wippern@leg-thueringen.de oder leader@kyffhaeuser.de.
Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und Sie werden bei der Antragsstellung aktiv unterstützt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 15. Februar 2011 bei der RAG Kyffhäuser e.V. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.regionalmanagement-kyffhaeuser.de unter dem Stichwort RAG Kyffhäuser.
Norbert Enke
Vereinsvorsitzender