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Mi, 11:11 Uhr
02.02.2011

Richter Kropp: Streit bei der Bundeswehr

Ein Fall, der in der Kyffhäuserkaserne der Bundeswehr in Bad Frankenhausen spielt, zeigt, dass auch es in diesem Bereich zu erheblichen Auseinandersetzungen kommen kann...

Am 1. Oktober 2009 waren der 22jährige Angeklagte und drei Zeugen bei der Bundeswehr beschäftigt. Der Angeklagte lebte mit zwei Zeugen „auf einer Stube“. Reibungspunkte gab es mit einem Zeugen, dem vorgeworfen wurde, er habe auf der Stube immer Lärm verursacht. Auch am Tattag selbst gab es eine Reiberei zwischen dem Angeklagten und diesem Zeugen, dem späteren Opfer. Denn der Zeuge hatte den Angeklagten mit einem leichten Tritt in den Hintern vor den neuen Rekruten lächerlich gemacht.

Am Abend des Tattages fand dann auf dem Gelände der Kyffhäuserkaserne ein Oktoberfest statt. Anlässlich dieses Festes entschloss sich der Angeklagte, den Zeugen auf der Stube zur Rede zu stellen. Gegen 23:30 Uhr, als der Angeklagte bei ihm erschien, befand sich der Zeuge bereits mit einem Schlafanzug bekleidet im Bett. Auf die Versuche des Angeklagten, auf den Zeugen einzureden, reagierte dieser nicht. Der Angeklagte griff nun den Zeugen an den Füßen und zog ihn aus dem Bett.

Der Angeklagte zog nun so lange, bis der Zeuge mit seinem Gesäß unsanft auf dem Boden aufschlug. Der Zeuge setzte sich nun dergestalt zur Wehr, dass er den Angeklagten in das gegenüberliegende Bett stieß. Der Angeklagte sprang nun auf, drückte den Zeugen zu Boden und schlug und trat auf den Geschädigten mit seinen Schnürstiefeln ein. Der Geschädigte erlitt dadurch einen Bruch des Lendenwirbels und nicht unerhebliche Schmerzen.

Das Amtsgericht Sondershausen hat ihn nun wegen dieser gefährlichen Körperverletzung zu einer 10monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Amtsrichter Gerald Fierenz, konnte zudem im sogenannten Adhäsisionsverfahren feststellen, dass der Angeklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, für diese Tätlichkeiten auch Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten.

Entscheidend für dieses Urteil und die Höhe der Strafe war die Tatsache, dass der Angeklagte vorbestraft war. Zudem hatte er die Tat bestritten, es habe lediglich ein Gerangel gegeben. Durch zahlreiche Zeugenaussagen wurde er schließlich überführt.

Der Fall zeigt, dass es auch im Bereich der Bundeswehr zu Straftaten kommen kann, eigentlich nicht ungewöhnlich, wenn mehrere Menschen auf engem Raum zusammen leben müssen. Mit dem Adhäsisionsverfahren soll schließlich verhindert werden, dass Zeugen in einem parallelen Zivilverfahren noch einmal gehört werden müssen. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden.
Autor: nnz

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