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So, 10:01 Uhr
13.02.2011

Frage der Verjährung

Wann Behandlungsfehler verjähren, erklärt die AOK-Serviceleiterin Sylvia Molis aus Sondershausen gegenüber kn...

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis vom möglichen Behandlungsfehler und vom Schädiger erlangt. Erfährt der Patient also im Laufe des Jahres 2011, dass ein Arzt fehlerhaft gehandelt haben könnte, so muss er die Klage spätestens am 31.12.2014 einreichen. Zur Frage der Kenntnis wird eine Beratung empfohlen, da die Rechtsprechung den Begriff der Kenntnis ausgestaltet hat. Auf den ersten Blick erscheint dieser Zeitraum ausreichend.

Es muss aber vorher vieles geprüft und überdacht werden. Will ich überhaupt klagen und welche Aussichten vor Gericht habe ich? Wo gibt es Beratung? Wer erstellt mir ein Gutachten? In diesem Kontext betrachtet, solle man also nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, außergerichtlich zu verhandeln. Das führt entweder zum Erfolg oder die Verjährungsfrist wird so lange unterbrochen, bis einer der Partner die Verhandlung für endgültig gescheitert erklärt.

Mein Tipp: Die Krankenkassen bieten eine spezielle Beratung an, wie man bei Behandlungsfehlern zu seinem Recht kommt. Dazu gehört auch ein kostenfreies medizinisches Gutachten, welches vor Gericht vorgelegt werden kann.
Autor: khh

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