Mi, 09:29 Uhr
02.03.2011
Richter Kropp: Schöner Rosenmontag
Am 15. Februar, dem Rosenmontag des vergangenen Jahres, machte sich der 28jährige Angeklagte zusammen mit der später Geschädigten, die auch Mutter seines Kindes ist, auf, um in Sondershausen Rosenmontag zu feiern. Zunächst sah man sich gemeinsam den Rosenmontagsumzug an...
Dann feierten beide gemeinsam auf dem Marktplatz. Bei dieser Gelegenheit nahmen sowohl die Geschädigte als auch der Angeklagte erhebliche Mengen Alkohol zu sich. Bereits am Marktplatz kam es zu Streitigkeiten mit Dritten, in deren Folge der Angeklagte in das Krankenhaus gebracht werden musste. Hier ließ sich der Angeklagte allerdings von seinem Vater abholen und zusammen mit der später Geschädigten nach Hause bringen.
Gegen etwa 18:00 Uhr trafen beide in der gemeinsamen Wohnung ein. Als der Angeklagte den Lichtschalter betätigen wollte, musste er feststellen, dass das Licht nicht ging. Die Prepaidkarte der Stadtwerke war aufgebraucht. Der Angeklagte ging nun auf die sich in der Küche aufhaltende Geschädigte zu und schlug sie mit mindestens zwei Schlägen ins Gesicht. Als diese daraufhin zu Boden ging, zerrte er sie an den Haaren in die Stube. Hier trat er mehrfach auf die Zeugin ein.
Die Tritte mit unbeschuhtem Fuß trafen die Geschädigte am Bauch und im Schambereich. Während der Tätlichkeiten beschimpfte er die Zeugin als Schlampe auch drohte er mehrfach, er werde sie umbringen. Per Handy gelang es der Geschädigten, eine Freundin und die Mutter des Angeklagten herbeizurufen. Mit der Freundin verließ die Geschädigte die Wohnung.
Der Angeklagte aber randalierte weiter herum. Er schmiss Einrichtungsgegenstände durch die geschlossene Fensterscheibe nach draußen. Erst durch die herbeigerufene Polizei konnte der Mann letztlich beruhigt werden. Eine Atemalkoholmessung bei ihm ergab einen Wert von 2,05 Promille. Die Atemalkoholkonzentration bei der Geschädigten betrug 1,62 Promille.
Mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro hat das Amtsgericht Sondershausen jetzt diese vorsätzliche Körperverletzung des Angeklagten rechtskräftig verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich auf seine Alkoholisierung und fehlende Erinnerung berufen, was ihm im Ergebnis auch nichts brachte. Denn er konnte aufgrund eines ärztlichen Attestes und der Aussage der Geschädigten überführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Rosenmontag 2011 friedlicher ausgeht! Nicht nur für diese Familie.
Autor: nnzDann feierten beide gemeinsam auf dem Marktplatz. Bei dieser Gelegenheit nahmen sowohl die Geschädigte als auch der Angeklagte erhebliche Mengen Alkohol zu sich. Bereits am Marktplatz kam es zu Streitigkeiten mit Dritten, in deren Folge der Angeklagte in das Krankenhaus gebracht werden musste. Hier ließ sich der Angeklagte allerdings von seinem Vater abholen und zusammen mit der später Geschädigten nach Hause bringen.
Gegen etwa 18:00 Uhr trafen beide in der gemeinsamen Wohnung ein. Als der Angeklagte den Lichtschalter betätigen wollte, musste er feststellen, dass das Licht nicht ging. Die Prepaidkarte der Stadtwerke war aufgebraucht. Der Angeklagte ging nun auf die sich in der Küche aufhaltende Geschädigte zu und schlug sie mit mindestens zwei Schlägen ins Gesicht. Als diese daraufhin zu Boden ging, zerrte er sie an den Haaren in die Stube. Hier trat er mehrfach auf die Zeugin ein.
Die Tritte mit unbeschuhtem Fuß trafen die Geschädigte am Bauch und im Schambereich. Während der Tätlichkeiten beschimpfte er die Zeugin als Schlampe auch drohte er mehrfach, er werde sie umbringen. Per Handy gelang es der Geschädigten, eine Freundin und die Mutter des Angeklagten herbeizurufen. Mit der Freundin verließ die Geschädigte die Wohnung.
Der Angeklagte aber randalierte weiter herum. Er schmiss Einrichtungsgegenstände durch die geschlossene Fensterscheibe nach draußen. Erst durch die herbeigerufene Polizei konnte der Mann letztlich beruhigt werden. Eine Atemalkoholmessung bei ihm ergab einen Wert von 2,05 Promille. Die Atemalkoholkonzentration bei der Geschädigten betrug 1,62 Promille.
Mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro hat das Amtsgericht Sondershausen jetzt diese vorsätzliche Körperverletzung des Angeklagten rechtskräftig verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich auf seine Alkoholisierung und fehlende Erinnerung berufen, was ihm im Ergebnis auch nichts brachte. Denn er konnte aufgrund eines ärztlichen Attestes und der Aussage der Geschädigten überführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Rosenmontag 2011 friedlicher ausgeht! Nicht nur für diese Familie.