Do, 12:16 Uhr
03.03.2011
Verbesserung soll erreicht werden
Die Beschlussvorlage Nr.: 2011/5/002 bei der gestrigen Kreisausschusssitzung hatte es von der Länge der Bezeichnung her in sich. Bei Beibehaltung der Örtlichkeiten soll es für Förderschüler im Kreis Verbesserungen geben...
Schon der Name klang furchterregend: "Aufhebung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, zum 31.07.2011 und Zuordnung des Schulteils Bad Frankenhausen zum Staatlichen Regionalen Förderzentrum Artern und des Schulteils Sondershausen zum Staatlichen Regionalen Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen jeweils unter Erweiterung des Förderschwerpunktes" .
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig, dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen: Das Staatliche Regionale Förderzentrum Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, das Staatliche Regionale Förderzentrum Artern, Kirchstraße 5/6, und das Staatliche Regionale Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/Sülzhof zum 31.07.2011 aufzuheben.
Das Staatliche Regionale Förderzentrum Artern, 06556 Artern, Kirchstraße 5/6, wird zum 01.08.2011 mit den Förderschwerpunkten Lernförderung sowie geistige Entwicklung gebildet und hat den Schulteil Bad Frankenhausen, Feldstraße 17.
Der Schulbezirk umfasst die Grundschulbezirke Artern, Bad Frankenhausen, Bottendorf, Heldrungen, Udersleben und Wiehe.
Das Staatliche Regionale Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/-Sülzhof wird zum 01.08.2011 mit den Förderschwerpunkten Lernförderung und geistige Entwicklung erweitert.
Der Schulbezirk umfasst die Grundschulbezirke Ebeleben, Greußen, Hohenebra, Keula, Rottleben, Sondershausen und Westerengel.
Eine örtliche Veränderung der derzeitigen Schulteile des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.
Verbesserungen gebeben sich, so Dr. Andreas Räuber in der Begründung, dass es jetzt erweiterte Wahlmöglichkeiten gibt, die Kinder in verschiedenen Einrichtungen unterbringen zu können, ohne einen riesigen Papierkrieg starten zu müssen. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es dazu weiter:
Hintergrund
Der Kyffhäuserkreis erlebt seit seinem Entstehen einen tief greifenden demografischen Wandel. Neben der stetigen Abnahme der Gesamtbevölkerungszahl ist damit ein seit Jahren anhaltender Rückgang der Schülerzahlen zu beobachten. Davon sind alle Schularten betroffen und hatte in der Vergangenheit die entsprechenden Veränderungen im Schulnetz zur Folge.
Auswirkungen auf die konkrete Ausgestaltung des Schulnetzes haben ferner auch verschiedene pädagogische Initiativen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (vormals Thüringer Kultusministerium). Dazu zählen u. a. das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, die Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule und der Gemeinsame Unterricht.
Zentrales Ziel des Gemeinsamen Unterrichts (GU) ist der Abbau von Benachteiligungen und die verbesserte Integration von Menschen mit Behinderung.
Durch die Aufhebung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Artern, 06556 Artern, Kirchstraße 5/6 und des Staatlichen Regionalen Förderzentrums "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/Sülzhof bei Bildung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Artern sowie des Staatlichen Regionalen Förderzentrums "J. H. Pestalozzi" Sondershausen jeweils mit den Förderschwerpunkten Lernförderung und geistige Entwicklung wird insbesondere die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterstützt und gefördert. Dies entspricht dem Ansatz des gemeinsamen Unterrichts.
Eine örtliche Veränderung der derzeitigen Schulteile des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Diese verbleiben in den bisherigen Räumlichkeiten und finden somit weiterhin günstige räumliche und sächliche Rahmenbedingungen.
Mit dem Thüringerkultusministerium, dem Staatlichen Schulamt Artern und den beteiligten Schulen wurde dieser Sachverhalt beraten und als Beschluss empfohlen.
Autor: khhSchon der Name klang furchterregend: "Aufhebung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, zum 31.07.2011 und Zuordnung des Schulteils Bad Frankenhausen zum Staatlichen Regionalen Förderzentrum Artern und des Schulteils Sondershausen zum Staatlichen Regionalen Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen jeweils unter Erweiterung des Förderschwerpunktes" .
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig, dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen: Das Staatliche Regionale Förderzentrum Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, das Staatliche Regionale Förderzentrum Artern, Kirchstraße 5/6, und das Staatliche Regionale Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/Sülzhof zum 31.07.2011 aufzuheben.
Das Staatliche Regionale Förderzentrum Artern, 06556 Artern, Kirchstraße 5/6, wird zum 01.08.2011 mit den Förderschwerpunkten Lernförderung sowie geistige Entwicklung gebildet und hat den Schulteil Bad Frankenhausen, Feldstraße 17.
Der Schulbezirk umfasst die Grundschulbezirke Artern, Bad Frankenhausen, Bottendorf, Heldrungen, Udersleben und Wiehe.
Das Staatliche Regionale Förderzentrum "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/-Sülzhof wird zum 01.08.2011 mit den Förderschwerpunkten Lernförderung und geistige Entwicklung erweitert.
Der Schulbezirk umfasst die Grundschulbezirke Ebeleben, Greußen, Hohenebra, Keula, Rottleben, Sondershausen und Westerengel.
Eine örtliche Veränderung der derzeitigen Schulteile des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.
Verbesserungen gebeben sich, so Dr. Andreas Räuber in der Begründung, dass es jetzt erweiterte Wahlmöglichkeiten gibt, die Kinder in verschiedenen Einrichtungen unterbringen zu können, ohne einen riesigen Papierkrieg starten zu müssen. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es dazu weiter:
Hintergrund
Der Kyffhäuserkreis erlebt seit seinem Entstehen einen tief greifenden demografischen Wandel. Neben der stetigen Abnahme der Gesamtbevölkerungszahl ist damit ein seit Jahren anhaltender Rückgang der Schülerzahlen zu beobachten. Davon sind alle Schularten betroffen und hatte in der Vergangenheit die entsprechenden Veränderungen im Schulnetz zur Folge.
Auswirkungen auf die konkrete Ausgestaltung des Schulnetzes haben ferner auch verschiedene pädagogische Initiativen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (vormals Thüringer Kultusministerium). Dazu zählen u. a. das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, die Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule und der Gemeinsame Unterricht.
Zentrales Ziel des Gemeinsamen Unterrichts (GU) ist der Abbau von Benachteiligungen und die verbesserte Integration von Menschen mit Behinderung.
Durch die Aufhebung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Artern, 06556 Artern, Kirchstraße 5/6 und des Staatlichen Regionalen Förderzentrums "J. H. Pestalozzi" Sondershausen, Talstraße/Sülzhof bei Bildung des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Artern sowie des Staatlichen Regionalen Förderzentrums "J. H. Pestalozzi" Sondershausen jeweils mit den Förderschwerpunkten Lernförderung und geistige Entwicklung wird insbesondere die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterstützt und gefördert. Dies entspricht dem Ansatz des gemeinsamen Unterrichts.
Eine örtliche Veränderung der derzeitigen Schulteile des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Bad Frankenhausen/Sondershausen (V), Schwerpunkt geistige Entwicklung, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Diese verbleiben in den bisherigen Räumlichkeiten und finden somit weiterhin günstige räumliche und sächliche Rahmenbedingungen.
Mit dem Thüringerkultusministerium, dem Staatlichen Schulamt Artern und den beteiligten Schulen wurde dieser Sachverhalt beraten und als Beschluss empfohlen.
