So, 07:23 Uhr
06.03.2011
nnz/kn-Tipp: Unisextarife müssen sein
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) in Luxemburg entschieden: Die Gesetzliche wie die Private Krankenkasse muss ab Ende 2012 sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Das heißt, dass Männer und Frauen aus Gründen der Gleichberechtigung dieselben Versicherungsbeiträge zahlen sollen. Darum fragen sich jetzt viele Versicherte, wie sich die Versicherungsbeiträge für ihre gesetzliche oder Private Krankenkasse entwickeln werden.
Bisher galt, dass die Krankenversicherungen, ob gesetzlich oder privat, geschlechtsspezifische Tarife erheben dürfen. So leben Frauen zum Beispiel im Schnitt länger, gehen aber auch häufiger zum Arzt. Auf der anderen Seite sind Männer häufiger in Unfälle verwickelt.
Doch Verbraucherschützer halten diese Befürchtungen für unbegründet. Sie begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sogar und glauben nicht, dass die Prämien in dessen Folge steigen werden. So hätten sich zum Beispiel bei der Einführung des für Männer und Frauen einheitlichen Tarifs bei der Riester-Rente die Prämien nur maßvoll erhöht. Deswegen wird die über die gesetzliche oder Private Krankenkasse Versicherten voraussichtlich keine nennenswerte Erhöhung der Beiträge erwarten.
Generell gilt: Die private Krankenversicherung bietet auf hohem medizinischen Niveau eine umfassende Versorgung sowie eine ausgezeichnete Betreuung. Wer als Versicherter hierauf Wert legt, der ist bei einem privaten Versicherer besser aufgehoben.
Ein besonderes Bonbon: Die Private Krankenkasse erstattet, wenn gewünscht, ihren Versicherten die Beiträge beim Nichtinanspruchnehmen der Leistungen. Und dieses bei Mann und Frau gleichermaßen.
Autor: nnzBisher galt, dass die Krankenversicherungen, ob gesetzlich oder privat, geschlechtsspezifische Tarife erheben dürfen. So leben Frauen zum Beispiel im Schnitt länger, gehen aber auch häufiger zum Arzt. Auf der anderen Seite sind Männer häufiger in Unfälle verwickelt.
Gleiche Tarife für Mann und Frau
Dem nun gefällten Urteil zufolge aber sei das Erheben unterschiedlich hoher Tarife wegen des Risikofaktors "Geschlecht" diskriminierend. Deswegen müssen gesetzliche und private Krankenkassen spätestens ab dem 21. Dezember 2012 die sogenannten Unisex-Tarife anbieten. Natürlich ist jetzt bei allen Versicherten der Informationsbedarf groß, denn fürchten Versicherungsnehmer nun steigende Krankenkassenbeiträge.Doch Verbraucherschützer halten diese Befürchtungen für unbegründet. Sie begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sogar und glauben nicht, dass die Prämien in dessen Folge steigen werden. So hätten sich zum Beispiel bei der Einführung des für Männer und Frauen einheitlichen Tarifs bei der Riester-Rente die Prämien nur maßvoll erhöht. Deswegen wird die über die gesetzliche oder Private Krankenkasse Versicherten voraussichtlich keine nennenswerte Erhöhung der Beiträge erwarten.
Private Krankenkasse weiterhin gut
Unbeeinflusst von dem aktuellen Gerichtsurteil jedoch ist für die Versicherten die für sie passende Versorgung maßgeblich. Da die Gesetzesänderung erst ab Ende 2012 in Kraft tritt und zudem kaum Einfluss auf die Angebotsgestaltung der Versicherer haben wird, sollte, wer etwa von der gesetzlichen in die Private Krankenkasse wechseln möchte, egal ob Mann oder Frau, hierbei auf ein zu ihm passendes Leistungsspektrum achten.Generell gilt: Die private Krankenversicherung bietet auf hohem medizinischen Niveau eine umfassende Versorgung sowie eine ausgezeichnete Betreuung. Wer als Versicherter hierauf Wert legt, der ist bei einem privaten Versicherer besser aufgehoben.
Individuelle Versorgung für Mann und Frau
Ein Vergleich der aktuellen Angebote, egal ob Mann oder Frau, wird einem helfen, herauszufinden, welche Private Krankenkasse das bietet, was man sich wünscht. Individuell lässt sich das Angebot einer privaten Krankenversicherung dem persönlichen Bedarf anpassen. So berücksichtigt sie weniger das Geschlecht, sondern vielmehr das Alter und die körperliche Fitness ihres Versicherten.Ein besonderes Bonbon: Die Private Krankenkasse erstattet, wenn gewünscht, ihren Versicherten die Beiträge beim Nichtinanspruchnehmen der Leistungen. Und dieses bei Mann und Frau gleichermaßen.
