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Mo, 10:27 Uhr
14.03.2011

Richter Kropp: Von TV bis Beleidigung

Zu Beginn eines jeden Jahres hat das Amtsgericht Sondershausen im Rahmen der Aufsicht über die Schiedsstellen des Kyffhäuserkreises eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Wie die ausgefallen ist, das haben wir erfahren...


Im Kyffhäuserkreis gibt es in Artern, Bad Frankenhausen, Donndorf, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen, Wiehe sowie in den Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Greußen und Mittelzentrum Artern Schiedsstellen.

Aufgabe der Schiedsstellen des Kreises ist es, in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zu schlichten und in ausgewählten Strafverfahren einen Sühneversuch zu unternehmen. Im strafrechtlichen Bereich werden Geschädigte häufig durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Bagatellverfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Der Geschädigte hat dann zunächst vor der Schiedsstelle einen Sühneversuch zu unternehmen, bei dem der Täter in Anwesenheit der Schiedsperson mit dem Geschädigten den Vorfall bespricht. Nicht selten kommt es hier zu einer Aussprache oder der Vereinbarung einer Entschädigung. Gelingt dies nicht, kann der Geschädigte Privatklage vor dem Amtsgericht erheben.

Überraschenderweise waren im letzten Jahr recht wenige Fälle im Kreis vor den Schiedsstellen anhängig. Aber auch 2010 standen wie in den Jahren zuvor bürgerlich-rechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mittelpunkt, wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse berichten konnte. Auffällig ist, dass viele Rechtssuchenden ein förmliches Verfahren scheuen, aber den privaten Rat der Schiedspersonen gerne einholen. So gab es etwa in Sondershausen und Wiehe zahlreiche beratende Gespräche.

In Roßleben konnte ein Nachbarschaftsstreit wegen eines zu lauten Fernsehgerätes verhindert werden. Der Eigentümer des Fernsehgerätes verpflichtete sich einfach, dieses zur Nacht auszuschalten. Offensichtlich können viele Nachbarn ihre Streitpunkte nur auf diesem Weg zur Zufriedenheit regeln. In Bad Frankenhausen vermittelte die Schiedsstelle wegen Mietschulden, in Greußen waren zwei Verfahren wegen Beleidigung anhängig. Hier kam es unter Vermittlung der Schiedsperson zu einer Entschuldigung.

Wünschenswert wäre daher auch die Errichtung von Schiedsstellen auch in den noch nicht besetzten Stellen, denn in Helbedündorf, in Donndorf und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser gibt es solche Einrichtungen immer noch nicht.
Autor: nnz

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