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Mi, 10:15 Uhr
16.03.2011

Richter Kropp: Ein Soldatenstreich

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Eigentliche besagen diese fünf Worte genug, um zu verstehen, warum der Gesetzgeber solche Taten mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Bereiten von Hindernissen gehört auch dazu, wie zuletzt am 17. September des vergangenen Jahres geschehen...


An diesem Tag kehrten zwei Angeklagte, zwei 20 und 22jährige Wehrdienstleistende, von einem geselligen Abend in der Bowlingbahn in Sondershausen in die Karl-Günther-Kaserne zurück. Auf der Alexander-Puschkin-Promenade zogen sie gemeinschaftlich eine dort zur Sicherung einer Baustelle aufgestellte Warnbarke auf die Mitte der Straße in eine offene Fahrspur, so dass diese aus einer Richtung nicht mehr passierbar war.

Des Weiteren zogen sie zusammen einen Bauzaun auf die Straße, so dass die offene Fahrspur versperrt wurde. Aufgrund des Hindernisses musste ein bisher unbekannt gebliebener PKW-Fahrer eine Vollbremsung tätigen, um nicht in das Hindernis zu fahren. Zu einem Schaden ist es glücklicherweise nicht gekommen.

Die Gefährlichkeit dieser Tat ist offensichtlich. Zum einen war die Baustelle nicht mehr gesichert, so dass es hier zu Unfällen hätte kommen können. Zum anderen lag nunmehr ein Hindernis auf der Straße vor.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte wegen des genannten Delikts Anklage erhoben, so dass eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen anstand. Vor Gericht waren die nicht vorbestraften Angeklagten umfassend geständig. Man sei zur Tatzeit auch betrunken gewesen, so die oft vor Gericht zu hörende Einlassung. Das Gericht hatte des Weiteren zu berücksichtigen, dass die Angeklagten bereits Sanktionen bei der Bundeswehr erfahren hatten. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde das Verfahren dann jeweils gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Das Geld kommt Verkehrswachten im Kyffhäuserkreis zugute.

So ist der Soldatenstreich noch einmal glimpflich ausgegangen. Es ist zu keinen Schäden gekommen und die Angeklagten wohl noch einmal mit einem „blauen Auge“ davongekommen.
Autor: nnz

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