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Di, 07:10 Uhr
22.03.2011

Durchsetzung Katastrophenschutzverordnung

Dem Katastrophenschutz wird nach den Vorfällen in Japan verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Jüngst informierte Landrat Peter Hengstermann über den aktuellen Stand im Kyffhäuserkreis...

Mit Inkrafttreten der Thüringer Katastrophenschutzverordnung zum 01. Januar 2010 haben die unteren Katastrophenschutzbehörden Einheiten des Katastrophenschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzustellen. Für die Aufstellung der Katastrophenschutzeinheiten gelten nach o.g. Verordnung einheitliche Mindeststandards in materieller und personeller Hinsicht.

Zur Aufgabenerfüllung stattet der Freistaat Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger im Katastrophenschutz über die Auftragskostenpauschale jährlich mit Mitteln für die Umsetzung der in der Thüringer Katastrophenschutzverordnung festgelegten Strukturen und Maßnahmen aus.

So konnten im Bereich des Sanitäts- und Betreuungszuges
- 1 Universalfahrzeug, das als Mannschaftstransporter sowie auch als Einsatzleitwagen eingesetzt werden kann,
- 2 Transportanhänger,
- 1 Küchenzelt
und im Bereich der Wasserrettung
- 1 Gerätewagen Wasserrettung und
- 1 Rettungs- und Transportboot

Im Haushaltsjahr 2010 mit einem Kostenvolumen von insgesamt 95.000 € beschafft werden. Die Fahrzeuge und Anhänger werden in Kürze den Hilfsorganisationen übergeben.
Autor: khh

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