Do, 10:42 Uhr
31.03.2011
Bitte nicht auf dem Parkplatz
Glasreparaturen an Autoscheiben sollten nur vom Fachmann vorgenommen werden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Will man später nicht auf den Kosten sitzen bleiben ist es zudem empfehlenswert, vorher seine Kfz-Versicherung zu kontaktieren, raten die Thüringer Verbraucherschützer...
Vermehrt kam es in der Vergangenheit zu Beschwerden von Verbrauchern, die Steinschläge an der Windschutzscheibe von mobilen Autoglasern reparieren ließen. Die Geschäfte auf Parkplätzen, vor Bau- oder Supermärkten kamen meist unvermittelt zustande. Gelockt wurden die Autofahrer mit dem Versprechen, dass die Kfz-Versicherung alles zahle und eine Reparatur billiger sei als ein Austausch der Autoscheibe. Dass das nicht in jedem Fall stimmt, mussten etliche Betroffene erfahren.
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt eindringlich davor, sich auf solche Angebote einzulassen. Wer einen Glasschaden an seiner Windschutzscheibe vermutet, sollte sich zunächst an seine Versicherung wenden und die Kostenübernahme sowie Reparaturmodalitäten klären. Wer bspw. eine Kfz-Police mit Werkstattbindung hat darf mit der Schadensbehebung nur eine autorisierte Partnerwerkstatt beauftragen, ansonsten kann man nicht auf Kostenerstattung hoffen.
Autor: nnzVermehrt kam es in der Vergangenheit zu Beschwerden von Verbrauchern, die Steinschläge an der Windschutzscheibe von mobilen Autoglasern reparieren ließen. Die Geschäfte auf Parkplätzen, vor Bau- oder Supermärkten kamen meist unvermittelt zustande. Gelockt wurden die Autofahrer mit dem Versprechen, dass die Kfz-Versicherung alles zahle und eine Reparatur billiger sei als ein Austausch der Autoscheibe. Dass das nicht in jedem Fall stimmt, mussten etliche Betroffene erfahren.
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt eindringlich davor, sich auf solche Angebote einzulassen. Wer einen Glasschaden an seiner Windschutzscheibe vermutet, sollte sich zunächst an seine Versicherung wenden und die Kostenübernahme sowie Reparaturmodalitäten klären. Wer bspw. eine Kfz-Police mit Werkstattbindung hat darf mit der Schadensbehebung nur eine autorisierte Partnerwerkstatt beauftragen, ansonsten kann man nicht auf Kostenerstattung hoffen.