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Fr, 11:05 Uhr
15.04.2011

Wie weiter?

Gestern tagte der Hauptausschuss der Stadt Sondershausen. Hier erste Informationen, um was es ging...

Die Tagesordnung hatte nur einen Sachpunkt der zur Abstimmung stand. Und dieser Punkt wurde schnell und ohne große Diskussion einstimmig zur Abstimmung gebracht. Es ging um die 1. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sondershausen. Die Mittelstandsrichtlinie Thüringens war durch das Konjunkturpaket II etwas aufgeweicht worden, ab jetzt müssen die entsprechenden Dinge wieder in Übereinstimmung gebracht werden. Der Stadtrat wird dann endgültig über die Änderung der Vergabeordnung entscheiden. Änderungen gegenüber der bisherigen Vergabeordnung liegen nur bei einigen Beträgen. So soll zukünftig der höchste Nettobetrag bei beschränkter Ausschreibung nur noch bei 50.000 Euro Bauleistungen liegen, statt bisher 75.000 Euro.

Interessanter wurde dann der Tagesordnungspunkt Sonstiges. Der Hauptamtsleiter der Stadt Sondershausen, juristisch korrekt der Fachbereichsleiter 1 – Zentrale Verwaltung, Stefan Schard, informierte über die voraussichtlichen Dinge die aus dem neuen Bundesfreiwilligendienst voraussichtlich auf die Stadt Sondershausen zukommen könnten. Bundesfreiwilligendienst wird den bisherigen Zivildienst ablösen. Bürgermeister Kreyer rechnet damit, dass die Zivildienstschule als Anleitung für die Bundesfreiwilligen erhalten bleibt.

Die bisherigen acht Zivildienststellen der Stadt Sondershausen sollen dann vom Bundesfreiwilligendienst und unter anderem im Bereich Ordnung und der Skatearena (1) eingesetzt werden. Das sogenannte Taschengeld, dass die Freiwilligen dann erhalten werden (von 330 Euro ist die rede), wird vom Bund übernommen. Wie bisher können aber auf die Kommune bestimmte Sachleistungen zu kommen. In der Regel wird der Freiwilligendienst über ein Jahr gehen, Ausnahmen sind aber möglich auf 0,5 oder bis 2 Jahre. Auch wird es nach oben keine Altersbegrenzung mehr geben.

Bekräftigt wurde in der Sitzung nochmals die Notwendigkeit der Umnummerierungen im Schersental/Kyffhäuserstraße und im Bereich Talstraße/Pfortmühlenweg. Wir dürfen den Rettungsdienst nicht mit einer ungenauen Nummerierung nicht verunsichern, das wäre sträflich, s9o Kreyer. Im Bereich Schersental wird es ca. 50 Wohngebäude und 11 in der Kyffhäuserstraße betreffen. Im Bereich Talstraße wird es 10 Gewerbetreibende, einen Wohnblock und 8 Wohngebäude betreffen. Im Mai werden die Briefe an die Betroffenen versendet und wirksam soll es im Oktober / November werden. Die Kosten werden, solange sie von der Stand erhoben werden müssen nicht eingezogen, aber die Kosten für Führerschein, Fahrzeugummeldung müssen von den Betroffenen übernommen werden.
Autor: khh

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