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Mo, 09:23 Uhr
18.04.2011

Richter Kropp und das verlorene Kind

„Weil sie verzog, verlor sie ihr Kind“ – so ähnlich könnte man den jüngsten familienrechtlichen Fall des Amtsgerichts Sondershausen umschreiben.
Ein Kind wächst in der Kreisstadt auf. Als es 3 Jahre alt wird, trennen sich die Eltern. Die Mutter zog in den Westen, der Vater blieb in der ehelichen Wohnung, das kleine Kind bei ihm. Für einige Zeit besteht kein Kontakt mehr, dann wird der Vater aktiv und stellt bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf ihn.

Schon in einem ersten Termin vor dem Familiengericht in Sondershausen sind die Eltern sich nicht einig. Die Mutter möchte das Kind in den Westen mitnehmen, der Vater es in Sondershausen aufziehen. Eine sichere Basis hat das Gericht nicht, so dass ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden muss.

Die Gutachterin kommt nach vier Monaten dann zu dem Ergebnis, dass beide Eltern an sich erziehungsfähig seien. Die Mutter habe aber ohne Grund die Bindung zu ihrem Kind aufgegeben. Dies sieht sie als entscheidendes Kriterium, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen.

Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp ist ihr jetzt in seinem Beschluss gefolgt, obwohl die Mutter das Gutachten aufs heftigste kritisiert hatte. Sie sei nur aus Sondershausen weggezogen, weil ihr Mann sie tyrannisiert habe. Ihre Wohn- und Arbeitssituation im Westen sei zudem nicht geklärt.

Wer wegziehe, um sich selbst zu verwirklichen und sein Kind somit im Stich lasse, müsse auch dann die Konsequenzen daraus ziehen, so der harte Richterspruch, der für viel Aufsehen gesorgt hatte. Auch wenn ihr Mann sie tyrannisiert habe, hätte sie im Raum Sondershausen bleiben und den Kontakt zum Kind halten können.

Noch im Sitzungssaal hatte ihr Mann ihr großzügig eine Ausweitung des Umgangsrechtes angeboten, worauf die Frau nicht eingegangen ist. Jetzt muss das Thüringer Oberlandesgericht abschließend über den Fall entscheiden.
Autor: nnz

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