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Do, 15:28 Uhr
21.04.2011

Aufpassen im Wald

Das Thüringer Forstministerium ruft zur Achtsamkeit im Wald auf. Zur aktuellen Waldbrandgefahr in den Wäldern Thüringens hier dazu der Bericht aus dem Forstministerium...

Die sommerlichen Temperaturen der letzten Tage führten zu einer deutlichen Erhöhung der Waldbrandgefahr in den Thüringer Wäldern. Wie das zuständige Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mitteilt, haben von den 28 Forstämtern bereits acht Forstämter die Waldbrandwarnstufe II – erhöhte Waldbrandgefahr – ausgerufen (Forstämter Weida, Bad Salzungen, Kaltennordheim, Schwarza, Schmalkalden, Oberhof, Finsterbergen und Sonneberg). Der Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung liegt damit im Raum Westthüringen. In weiteren 12 Forstamtsbereichen wurde die Waldbrandstufe I ausgerufen.

Hinweis:
Wie kn heute bereits berichtete, wurde im Forstamt Sondershausen die Waldbrandwarnstufe 1 ausgerufen.



Das TMLFUN appelliert daher an alle Waldbesucher, sich umsichtig im Wald zu verhalten und erinnerte daran, dass das Entzünden von Lagerfeuern und das Grillen im Wald oder in Waldesnähe im Abstand von weniger als 100 Metern verboten ist. Weiterhin wird auf das absolute Rauchverbot im Wald hingewiesen.

Eine große Gefahr geht weiterhin von unachtsam abgestellten Fahrzeugen aus. Häufig entstehen Brände durch heiße Katalysatoren, die in Kontakt mit brennbarem Material geraten. Grundsätzlich ist der PKW-Verkehr auf Waldwegen nur für bestimmte Personengruppen erlaubt, wie z.B. Förster, Waldbesitzer und Jagdschutzbeauftragte. Zur Vermeidung von Waldbränden sollen Waldbesucher ihre Fahrzeuge außerhalb des Waldes auf den dafür vorgesehenen Flächen parken. Dabei ist darauf zu achten, dass Zufahrten für Lösch- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert werden.

Bei Anzeichen von Waldbränden sollte umgehend über Notruf die Polizei oder die Feuerwehr informiert werden.

Die aktuellen Waldbrandwarnstufen sind im Internet unter www.thueringenforst.de abrufbar.

Die Waldbrandwarnstufen:
* Waldbrandwarnstufe I – es besteht Waldbrandgefahr
* Waldbrandwarnstufe II – es besteht erhöhte Waldbrandgefahr
* Waldbrandwarnstufe III – es besteht stark erhöhte Waldbrandgefahr
* Waldbrandwarnstufe IV – es besteht die höchste Waldbrandgefahr
Autor: khh

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