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Di, 15:25 Uhr
26.04.2011

Die Sache mit den Anglern

Das Verhältnis zwischen Anglern und der Stadt Sondershausen ist offensichtlich getrübt, wie kn bereits aus einer Stadtratsitzungen berichtete. Wegen einiger Mediendarstellungen ist man bei der Stadt Sondershausen jetzt in die Offensive gegangen und bringt eine Richtigstellung zum Verhältnis des Angelverein Sondershausen 1954 e.V. und der Stadt Sondershausen, die Ihnen kn nicht vorenthalten möchte...

In der lokalen Tagespresse wurde bereits mehrfach über das Verhältnis zwischen Stadt und Angelverein (Petrijüngern) geschrieben und der Eindruck vermittelt, dass die Stadt hier willkürlich verfährt. Aber eins nach dem anderen. In einem Beitrag vom 24.11.2010 "Sechs Kilo Hecht" wurden Herr Peter Weingart und Herr Andreas Thiel jeweils mit Hechten von 90cm bzw. 92cm abgebildet. Das was dort als Angelglück dargestellt wurde, war ein klarer Verstoß gegen die Anlage 2 zum bisherigen Pachtvertrag! Der schreibt nämlich das Wiedereinsetzen von Hechten ab 75cm vor.

Und diese Festlegung ist keine Willkür der Stadt, sondern eine Maßnahme aus dem Fischereibiologischen Gutachten von 1995 zur Sicherung der Badewasserqualität in den Bebraer Teichen. Durch die Hechte - und nur große Hechte fressen auch große Fische - sollen zooplanktonfressende Fische auf einem zahlenmäßig geringen Niveau gehalten werden. Nur wenn der Fraßdruck durch die sogenannten Weißfische auf das Zooplankton auf einem natürlichen Niveau bleibt, kann das Zooplankton genügend Algen fressen, somit die Trübung reduzieren und damit die Wasserqualität stabilisieren.

Im Artikel "Fischen im Trüben" wurde weiterhin ausgeführt, Herr Jahn will die Bebraer Teiche für sich allein. Hierzu ist zu bemerken, dass Herr Jahn als Pächter der Stadt, die Bebraer Teiche im Interesse der 15.000 Badegäste pro Jahr als Badegewässer betreibt. Diese Funktion des Badegewässers war es auch, was die Stadt, Umweltamt und Fischereibehörde des Landkreises veranlassten, dem Problem Wasserqualität auf den Grund zu gehen. Da der Angelverein seiner Verpflichtung zur Abgabe von Hegeplänen seit 2004 nicht mehr nachgekommen ist, wurde mit den genannten Behörden eine Kontrolle des Fischbestandes vereinbart, um festzustellen, ob die Empfehlungen des Gutachtens von 1995 eingehalten wurden.

Das wurde in der Tageszeitung kurz als "Auf Befehl der Stadt." dargestellt. Das Ergebnis war ernüchternd, denn zooplanktonfressende Fischarten waren quasi dominant und große Hechte als natürliche Feinde dieser Fische zahlenmäßig zu wenig vertreten.
Weiterhin wird behauptet, der Bebraer Teich sei das Hauptangelgewässer des Vereins mit 150 Mitgliedern. Tatsache ist, dass der Angelverein etwa 30 Hektar Gesamtwasserflächen in und um Sondershausen gepachtet hat und die Bebraer Teiche mit ihren 5,5 Hektar etwa 18% der Gesamtpachtfläche entsprechen. Tatsache ist weiterhin, dass von den 150 Mitgliedern höchstens ein Dutzend die Bebraer Teiche als Angelgewässer nutzen.

In der Tageszeitung vom 22.03.2011 wird behauptet, dass der Verein seine Jugendarbeit durch den Verlust des Pachtvertrages gefährdet sieht. Diese Aussage ist durch uns schwer nachzuvollziehen, da nach unseren Beobachtungen ca. 2 Jugendliche dort dem Angelsport nachgegangen sind.

In der gleichen Zeitung vom 28.03.2011 wird unter der Überschrift "Bebraer Teiche für Angler tabu" ausgesagt, dass der Zugang zu ihrem bisher größten Angelgewässer nicht völlig versagt sei. Richtig ist, dass in Abstimmung mit der Fischereibehörde festgestellt werden konnte, dass der Fischereivertrag in unveränderter Art und Weise erst am 31.12. dieses Jahres ausläuft. Somit besteht für 2011 kein anderer vertraglicher Hintergrund als bislang.

Weiterhin wird ausgeführt, jegliches Nachtangeln sei ebenfalls verboten. Dies ist richtig, aber nicht neu. In Punkt 17 der Anlage 2 zum Pachtvertrag ist ausgeführt: "Nachtangeln ist untersagt. Die Gültigkeit der Angelkarten bezieht sich auf 1 Stunde vor Sonnenaufgang und 1 Stunde nach Sonnenuntergang." Die Veränderung für den Verein ergibt sich allein dadurch, dass der Verein sich in der Vergangenheit an diesen Passus nicht gehalten hat. Auch die Festlegung, dass das Angeln nur während der Öffnungszeiten und außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Absprache mit dem Bademeister gestattet ist, besteht seit Anbeginn.

Die Mitglieder des Angelvereins haben diese Festlegung nur großzügig ausgelegt, in dem verschlossene Tore geöffnet oder Zäune überwunden wurden. Auch die Sauberkeit im Badebereich ist trotz Ermahnung durch den Vereinsvorsitzenden nicht eingehalten worden. Beim Mähen sind immer wieder Glasflaschen aufgefunden worden oder zurückgelassene Angelsehnen und Ausrüstung wickelten sich ums Mähwerk.

Da die Wasserqualität dieses Badegewässers, des einzigen natürlichen Badegewässers in Sondershausen, für die Stadt Priorität hat und die Hege durch den Verein nicht, wie die im Gutachten festgeschriebenen Werte erreicht hat, hat die Stadt entschieden, bis auf weiteres die Hege selbst durchzuführen, um eine optimale Wasserqualität zu erreichen. Dass vom Angelverein für diese Position kein Beifall zu erwarten war, war uns klar.

Der Leser kann nun selbst entscheiden, wie er es bewertet, wenn der Angelverein mit Halb- oder Unwahrheiten immer wieder Druck auf die Stadt ausübt, den Fischereipachtvertrag zu verlängern. In der Interessenabwägung zwischen den 15.000 Badegästen und dem Angelsport haben wir uns für den Hauptzweck dieses Gewässers, nämlich der Nutzung als Badegewässer, entscheiden müssen. Das ist und bleibt Richtschnur unseres Handelns.
Uwe Dönhoff
Werkleiter / Stadtverwaltung Sondershausen
Autor: khh

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