Mi, 15:58 Uhr
27.04.2011
Zum Zensus 2011
Die Volkszählung in Thüringen und so auch im Kyffhäuserkreis, rückt immer näher. Dazu erreichte kn eine umfangreiche Dokumentation aus dem Landratsamt, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten...
Mit Stichtag 09. Mai 2011 findet der europaweite Zensus 2011 in Deutschland statt.
Schon jetzt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises im Landkreis mit den Vorbereitungen und der Ausführung der ersten Schritte der modernen und effizienten registergeschützten Volkszählung beschäftigt.
Bei dieser Volkszählung wird, laut Herrn Günter Krombholz, dem Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Statistik auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen, um eine geringstmögliche Belastung für die Bevölkerung zu erreichen. Der registergestützte Zensus ist somit bürgerfreundlich, belastungsarm und verursacht nur niedrige Kosten.
Die vorhandenen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf statistischen Fortschreibungen der letzten Volkszählung des Jahres 1987 im früheren Bundesgebiet und der Volkszählung des Jahres 1981 in der DDR und sind demzufolge nicht mehr präzise genug und führen zu Ungenauigkeiten.
Volkszählungen und deren Fortschreibungen liefern Basisdaten beispielsweise für viele Infrastrukturplanungen, für den Länderfinanzausgleich oder auch zur Einteilung der Wahlkreise. Deshalb sollte in regelmäßigen Abständen - die UN empfehlen alle zehn Jahre - eine aktuelle Feststellung der genauen Bevölkerungszahlen durchgeführt werden. Mit dem Zensus 2011 wird dies erfolgen.
Befragt werden in Thüringen
- alle Eigentümer von Wohnraum
- ca. 9% der Bürger, die durch eine Stichprobenziehung zur Haushaltsbefragung ermittelt wurden sowie
- alle Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Bei einer herkömmlichen Großzählung der Thüringer Bürger würden alle befragt - im Rahmen des Zensus 2011 betrifft dies jedoch nur 1/3 aller Thüringer.
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind aufgrund von zertifizierten Sicherheitskonzepten, abgeschotteten Erhebungsstellen, der Verpflichtung aller Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten auf das Statistik- und Datenschutzgeheimnis als auch die nicht stattfindende Rückübermittlung von Daten an die Verwaltung in allen Phasen zu 100% gewährleistet.
Bei der Beantwortung der Fragen besteht gemäß § 18 Zensusgesetz 2011 eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Nur so können im Rahmen des Zensus 2011 Ergebnisse von hoher Qualität erzielt werden. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Mehrfachbefragungen sind beim Zensus 2011 durchaus möglich. Beispielsweise werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt; sofern ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde, müssen sie auch für diese Befragung Angaben machen. Gleiches gilt etwa für Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen, die Wohnraum besitzen oder deren Anschrift zufällig für die Haushaltebefragung ausgewählt wird.
Thematisch beruht der Zensus 2011 auf drei Säulen:
1. Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
2. Statistische Darstellung der Haushaltsstruktur
- Alter
- Geschlecht
- Haushaltsgröße
- Bildung, Ausbildung, Beruf
- Religionszugehörigkeit
- Migrationshintergrund
3. Statistische Darstellung von Wohngebäuden, Wohnungsbeständen sowie deren Ausstattung
- Zahl der Wohngebäude und Wohnungen
- Baujahr
- Wohnfläche
- Anzahl der Räume
- Heizungsart
- Ausstattung
Basierend auf der Pressemitteilung 114/2011 (www.tls.thueringen.de/presse/pr_kurzinh.asp ) des Thüringer Landesamtes für Statistik wird bereits ab Anfang Mai mit dem Versand der ersten Erhebungsunterlagen in Thüringen begonnen. Hierbei handelt es sich um die Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), welche ausschließlich per Post verteilt werden. Empfänger sind alle Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum in Thüringen.
Die Zahl der angeschriebenen Personen beläuft sich auf ca. 500.000. Die Fragen zum Gebäude und den Wohnungen können entweder per Post mit dem beigelegten ausreichend zu frankierenden Rückumschlag oder kostengünstig online beantwortet werden. Jeder Fragebogen enthält eine Online-Kennung mit Passwort um dies zu ermöglichen.
Die Befragungen der ausgewählten Haushalte, Wohnheimen und den Gemeinschaftsunterkünften beginnen ab dem 09. Mai 2011.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises ist eine der 23 Erhebungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Thüringen, welche diese Befragungen organisiert und koordiniert.
Bei diesen Erhebungen hat der auskunftspflichtige Bürger 3 Möglichkeiten zur Beantwortung:
1. Interview
2. Selbstausfüllung des Fragebogens und anschließender postalischer Rückversand an die zuständige Erhebungsstelle (für die Bürger und Bürgerinnen des Kyffhäuserkreises das Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen)
3. Onlinemeldeverfahren (gesichert durch Verschlüsselung).
Entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger für die erste Möglichkeit, so wird der Fragebogen nach dem Interview vor den Augen des Befragten in einen separaten Umschlag doppelt versiegelt und erst in der Erhebungsstelle im Beisein der Erhebungsstellenmitarbeiter zur Auswertung wieder geöffnet. Die Siegel der Erhebungsbeauftragten sind abgezählt und deren Verwendung wird überprüft.
Die Vertraulichkeit im Umgang mit allen Informationen ist beim Zensus von zentraler Wichtigkeit. Es gilt der Grundsatz, dass persönliche Angaben streng geheim gehalten werden müssen.
Den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verlassen ausschließlich anonymisierte Daten. Daten, die noch nicht anonymisiert sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 bekräftigt. Für jede Datenübermittlung gelten spezielle Sicherheitsanforderungen, die sicherstellen, dass Informationen nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland finden Sie unter www.zensus2011.de bzw. umfangreiche Informationen, wie z.B. die Kontaktdaten der Erhebungsstellen unter www.statistik.thueringen.de/zensus/ .
Die Befragungen werden in der Zeit vom 09. Mai bis zum 31. Juli 2011 von Montag bis Freitag durchgeführt.
Die Erhebungsstellenleiterin Frau Silke Helbing ist telefonisch unter 03632 / 741 - 526 und die stellvertretende Erhebungsstellenleiterin Frau Marie Freiboth unter 03632 / 741 - 528 zu folgenden Geschäftszeiten zu erreichen:
Montag und Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr.
Insgesamt werden im Kyffhäuserkreis ca. 10.000 Personen durch ca. 80 Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises befragt. Im Durchschnitt wurden jedem Mitarbeiter, welcher mit der Durchführung des Zensus 2011 beauftragt wurde, 150 Fragebögen/Befragungen zugeteilt.
Autor: khhMit Stichtag 09. Mai 2011 findet der europaweite Zensus 2011 in Deutschland statt.
Schon jetzt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises im Landkreis mit den Vorbereitungen und der Ausführung der ersten Schritte der modernen und effizienten registergeschützten Volkszählung beschäftigt.
Bei dieser Volkszählung wird, laut Herrn Günter Krombholz, dem Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Statistik auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen, um eine geringstmögliche Belastung für die Bevölkerung zu erreichen. Der registergestützte Zensus ist somit bürgerfreundlich, belastungsarm und verursacht nur niedrige Kosten.
Die vorhandenen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf statistischen Fortschreibungen der letzten Volkszählung des Jahres 1987 im früheren Bundesgebiet und der Volkszählung des Jahres 1981 in der DDR und sind demzufolge nicht mehr präzise genug und führen zu Ungenauigkeiten.
Volkszählungen und deren Fortschreibungen liefern Basisdaten beispielsweise für viele Infrastrukturplanungen, für den Länderfinanzausgleich oder auch zur Einteilung der Wahlkreise. Deshalb sollte in regelmäßigen Abständen - die UN empfehlen alle zehn Jahre - eine aktuelle Feststellung der genauen Bevölkerungszahlen durchgeführt werden. Mit dem Zensus 2011 wird dies erfolgen.
Befragt werden in Thüringen
- alle Eigentümer von Wohnraum
- ca. 9% der Bürger, die durch eine Stichprobenziehung zur Haushaltsbefragung ermittelt wurden sowie
- alle Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Bei einer herkömmlichen Großzählung der Thüringer Bürger würden alle befragt - im Rahmen des Zensus 2011 betrifft dies jedoch nur 1/3 aller Thüringer.
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind aufgrund von zertifizierten Sicherheitskonzepten, abgeschotteten Erhebungsstellen, der Verpflichtung aller Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten auf das Statistik- und Datenschutzgeheimnis als auch die nicht stattfindende Rückübermittlung von Daten an die Verwaltung in allen Phasen zu 100% gewährleistet.
Bei der Beantwortung der Fragen besteht gemäß § 18 Zensusgesetz 2011 eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Nur so können im Rahmen des Zensus 2011 Ergebnisse von hoher Qualität erzielt werden. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Mehrfachbefragungen sind beim Zensus 2011 durchaus möglich. Beispielsweise werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt; sofern ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde, müssen sie auch für diese Befragung Angaben machen. Gleiches gilt etwa für Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen, die Wohnraum besitzen oder deren Anschrift zufällig für die Haushaltebefragung ausgewählt wird.
Thematisch beruht der Zensus 2011 auf drei Säulen:
1. Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
2. Statistische Darstellung der Haushaltsstruktur
- Alter
- Geschlecht
- Haushaltsgröße
- Bildung, Ausbildung, Beruf
- Religionszugehörigkeit
- Migrationshintergrund
3. Statistische Darstellung von Wohngebäuden, Wohnungsbeständen sowie deren Ausstattung
- Zahl der Wohngebäude und Wohnungen
- Baujahr
- Wohnfläche
- Anzahl der Räume
- Heizungsart
- Ausstattung
Basierend auf der Pressemitteilung 114/2011 (www.tls.thueringen.de/presse/pr_kurzinh.asp ) des Thüringer Landesamtes für Statistik wird bereits ab Anfang Mai mit dem Versand der ersten Erhebungsunterlagen in Thüringen begonnen. Hierbei handelt es sich um die Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), welche ausschließlich per Post verteilt werden. Empfänger sind alle Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum in Thüringen.
Die Zahl der angeschriebenen Personen beläuft sich auf ca. 500.000. Die Fragen zum Gebäude und den Wohnungen können entweder per Post mit dem beigelegten ausreichend zu frankierenden Rückumschlag oder kostengünstig online beantwortet werden. Jeder Fragebogen enthält eine Online-Kennung mit Passwort um dies zu ermöglichen.
Die Befragungen der ausgewählten Haushalte, Wohnheimen und den Gemeinschaftsunterkünften beginnen ab dem 09. Mai 2011.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises ist eine der 23 Erhebungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Thüringen, welche diese Befragungen organisiert und koordiniert.
Bei diesen Erhebungen hat der auskunftspflichtige Bürger 3 Möglichkeiten zur Beantwortung:
1. Interview
2. Selbstausfüllung des Fragebogens und anschließender postalischer Rückversand an die zuständige Erhebungsstelle (für die Bürger und Bürgerinnen des Kyffhäuserkreises das Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen)
3. Onlinemeldeverfahren (gesichert durch Verschlüsselung).
Entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger für die erste Möglichkeit, so wird der Fragebogen nach dem Interview vor den Augen des Befragten in einen separaten Umschlag doppelt versiegelt und erst in der Erhebungsstelle im Beisein der Erhebungsstellenmitarbeiter zur Auswertung wieder geöffnet. Die Siegel der Erhebungsbeauftragten sind abgezählt und deren Verwendung wird überprüft.
Die Vertraulichkeit im Umgang mit allen Informationen ist beim Zensus von zentraler Wichtigkeit. Es gilt der Grundsatz, dass persönliche Angaben streng geheim gehalten werden müssen.
Den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verlassen ausschließlich anonymisierte Daten. Daten, die noch nicht anonymisiert sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 bekräftigt. Für jede Datenübermittlung gelten spezielle Sicherheitsanforderungen, die sicherstellen, dass Informationen nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland finden Sie unter www.zensus2011.de bzw. umfangreiche Informationen, wie z.B. die Kontaktdaten der Erhebungsstellen unter www.statistik.thueringen.de/zensus/ .
Die Befragungen werden in der Zeit vom 09. Mai bis zum 31. Juli 2011 von Montag bis Freitag durchgeführt.
Die Erhebungsstellenleiterin Frau Silke Helbing ist telefonisch unter 03632 / 741 - 526 und die stellvertretende Erhebungsstellenleiterin Frau Marie Freiboth unter 03632 / 741 - 528 zu folgenden Geschäftszeiten zu erreichen:
Montag und Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr.
Insgesamt werden im Kyffhäuserkreis ca. 10.000 Personen durch ca. 80 Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises befragt. Im Durchschnitt wurden jedem Mitarbeiter, welcher mit der Durchführung des Zensus 2011 beauftragt wurde, 150 Fragebögen/Befragungen zugeteilt.