Di, 08:16 Uhr
03.05.2011
Zensus 2011 - die heiße Phase beginnt
Bereits letzte Woche informierte das Landratsamt des Kyffhäuserkreises über die grundlegenden Eckpunkte zum Zensus 2011 - der Gebäude- und Wohnungszählung der Europäischen Union. In dieser Woche (18. Kalenderwoche) werden die ersten Briefe verschickt - der Zensus 2011 geht somit in die heiße Phase...
Das Thüringer Landesamt für Statistik teilt in der Pressemitteilung 123/2011 (www.statistik.thueringen.de/presse/pr_kurzinh.asp) vom 02. Mai 2011 mit, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, in Thüringen ca. 500.000 Wohnungseigentümer, in ihren Briefkästen einen Umschlag mit folgendem Inhalt finden:
Neben dem auffallend orangefarbenen Fragebogen einschließlich der zugehörigen Rechtsgrundlagen sind eine Erläuterung, welche beim Ausfüllen des Fragebogens Hilfestellung bietet sowie ein unfrankierter Rückwortumschlag enthalten.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung sind nicht ausschließlich die Eigentümer selbst, sondern an deren Stelle auch Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte der Gebäude und Wohnungen gemäß § 18 Abs. 2 Zensusgesetz 2011 zur Auskunft verpflichtet. Das bedeutet, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sowie dem Empfänger auch kosten- und portofrei zu erteilen sind.
Hier hat man die Möglichkeit, die Angaben online über das sogenannte IDEV-Verfahren, welches höchste Sicherheit durch eine Verschlüsselung hoher Komplexität bietet, zu erteilen. Über die Internetseiten www.statistik.thueringen.de/zensus/ oder www.zensus2011.de gelangt man zur Anmeldung und kann sich mit den auf dem Fragebogen befindlichen Zugangsdaten, Fragebogennummer und Aktivierungscode einloggen.
Er erhobenen Merkmale im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung entsprechen dem Pflichtprogramm der EU gemäß EU-Zensusverordnung. Sie umfassen Fragen zu Gebäuden und zu Wohnungen.
Gefragt wird z.B. folgendes:
Gebäudefragen:
Wohnungsfragen:
Alle abgefragten Daten unterliegen - ebenso wie die Daten aus den Registern - dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie verbieten es, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben werden an Dritte, egal ob staatliche oder nicht-staatliche Stellen zu geben - zum Beispiel auch nicht an die Finanz- und Sozialämter, die Polizei oder die Meldestellen.
Um den Fragebogen auszufüllen, sieht das Thüringer Landesamt für Statistik einen Zeitraum von zwei Wochen vor, bevor das Erinnerungsverfahren beginnt.
Die Zeit für den Eigentümer eines Einfamilienhauses zur Ausfüllung des Fragebogens wird auf ca. 10 Minuten geschätzt - ein sehr geringer zeitlicher Aufwand.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Erhebungsstellenleiterin Frau Silke Helbing telefonisch unter 03632 / 741 - 526 als auch die stellvertretende Erhebungsstellenleiterin Frau Marie Freiboth unter 03632 / 741 - 528 zu folgenden Geschäftszeiten zur Verfügung:
Montag und Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
Autor: khhDas Thüringer Landesamt für Statistik teilt in der Pressemitteilung 123/2011 (www.statistik.thueringen.de/presse/pr_kurzinh.asp) vom 02. Mai 2011 mit, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, in Thüringen ca. 500.000 Wohnungseigentümer, in ihren Briefkästen einen Umschlag mit folgendem Inhalt finden:
Neben dem auffallend orangefarbenen Fragebogen einschließlich der zugehörigen Rechtsgrundlagen sind eine Erläuterung, welche beim Ausfüllen des Fragebogens Hilfestellung bietet sowie ein unfrankierter Rückwortumschlag enthalten.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung sind nicht ausschließlich die Eigentümer selbst, sondern an deren Stelle auch Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte der Gebäude und Wohnungen gemäß § 18 Abs. 2 Zensusgesetz 2011 zur Auskunft verpflichtet. Das bedeutet, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sowie dem Empfänger auch kosten- und portofrei zu erteilen sind.
Hier hat man die Möglichkeit, die Angaben online über das sogenannte IDEV-Verfahren, welches höchste Sicherheit durch eine Verschlüsselung hoher Komplexität bietet, zu erteilen. Über die Internetseiten www.statistik.thueringen.de/zensus/ oder www.zensus2011.de gelangt man zur Anmeldung und kann sich mit den auf dem Fragebogen befindlichen Zugangsdaten, Fragebogennummer und Aktivierungscode einloggen.
Er erhobenen Merkmale im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung entsprechen dem Pflichtprogramm der EU gemäß EU-Zensusverordnung. Sie umfassen Fragen zu Gebäuden und zu Wohnungen.
Gefragt wird z.B. folgendes:
Gebäudefragen:
- - Um welche Art von Gebäude handelt es sich? (z.B. Wohngebäude, Wohnheim, Geschäftshaus mit Wohnungen)
- - Wie viele Wohnungen befinden sich im Gebäude?
- - Welcher Gebäudetyp entspricht dem Gebäude? (z.B. Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus)
- - In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
- - Wer ist Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes? (Privatperson, Wohnungsunternehmen, Kommune usw.)
- - Welches ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude? (z.B. Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung)
Wohnungsfragen:
- - Wer ist Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung? (Privatperson, juristische Person; Angabe nur für Eigentumswohnung erforderlich)
- - Wie wird die Wohnung am Stichtag, dem 09. Mai 2011 genutzt? (z.B. vom Eigentümer bewohnt, vermietet, leer stehend)
- - Wie groß ist die Fläche der gesamten Wohnung? Wie viele Räume hat die Wohnung?
- - Befindet sich in der Wohnung ein WC, eine Badewanne oder Dusche?
- - Wie viele Personen wohnen am Stichtag, dem 09. Mai 2011 in der Wohnung?
- - Ist diese Wohnung eine Ferien- oder Freizeitwohnung, eine Diplomatenwohnung oder keines von beiden?
- - Geben Sie bitte Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Personen an, die am Stichtag, dem 09. Mai 2011 in der Wohnung wohnen.
Alle abgefragten Daten unterliegen - ebenso wie die Daten aus den Registern - dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie verbieten es, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben werden an Dritte, egal ob staatliche oder nicht-staatliche Stellen zu geben - zum Beispiel auch nicht an die Finanz- und Sozialämter, die Polizei oder die Meldestellen.
Um den Fragebogen auszufüllen, sieht das Thüringer Landesamt für Statistik einen Zeitraum von zwei Wochen vor, bevor das Erinnerungsverfahren beginnt.
Die Zeit für den Eigentümer eines Einfamilienhauses zur Ausfüllung des Fragebogens wird auf ca. 10 Minuten geschätzt - ein sehr geringer zeitlicher Aufwand.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Erhebungsstellenleiterin Frau Silke Helbing telefonisch unter 03632 / 741 - 526 als auch die stellvertretende Erhebungsstellenleiterin Frau Marie Freiboth unter 03632 / 741 - 528 zu folgenden Geschäftszeiten zur Verfügung:
Montag und Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
