Mi, 09:59 Uhr
18.05.2011
Richter Kropp: Eine Sekunde nur
Ein junger Mann von 19 Jahren fährt ungebremst am 8. Juli des vergangenen Jahres, gegen 06.00 Uhr mit seinem PKW in die Ortschaft Kreuzebra im Kyffhäuserkreis und prallt in einen ordnungsgemäß am Straßenrand parkenden PKW, an dem ein Totalschaden von 4.000 Euro entsteht. Alkohol und Drogen kann die Polizei bei dem Angeklagten nicht feststellen, die Bremsen seines Wagens waren auch nicht defekt...
So könnte man in Kurzform den Fall schildern, der Jugendrichter Gerald Fierenz jetzt auf dem Tisch lag. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte hier Anklage erhoben. Nicht etwa wegen Sachbeschädigung, welche auch in der fahrlässigen Begehungsform nicht strafbar ist, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Denn der Angeklagte hatte gegenüber Polizeibeamten geäußert, er habe vielleicht hin und wieder auf der Fahrt etwas geträumt. Ein Zeuge schilderte zudem die auffällige Fahrweise des Angeklagten vor dem Unfall, der ohne Grund sehr langsam gefahren sei. Abgelenkt sei er, so der junge Mann, der sich in der Ausbildung befindet. Er habe an seine Ausbildung gedacht.
Das Gericht schenkte ihm wenig Glauben, zu offensichtlich war sein Fahrverhalten gewesen. Seine Einlassungen waren mit den Unfallfolgen nicht in Übereinklang zu bringen. Nach Jugendrecht hat er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, sein Führerschein bleibt noch für 4 Monate eingezogen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Dieser kleine, eigentlich unspektakuläre Fall zeigt einmal mehr die Gefahren des sogenannten Sekundenschlafs, denn um nichts anderes hat es sich beim dem 19jährigen gehandelt. Viele überschätzen dabei ihre Fähigkeiten, das Fahrzeug noch sicher zu führen. Gerichtsmediziner vergleichen den Sekundenschlaf mit einer Alkoholisierung von 0,8 Promille. Zuviel für unseren Straßenverkehr und unsere Sicherheit!
Autor: nnzSo könnte man in Kurzform den Fall schildern, der Jugendrichter Gerald Fierenz jetzt auf dem Tisch lag. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte hier Anklage erhoben. Nicht etwa wegen Sachbeschädigung, welche auch in der fahrlässigen Begehungsform nicht strafbar ist, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Denn der Angeklagte hatte gegenüber Polizeibeamten geäußert, er habe vielleicht hin und wieder auf der Fahrt etwas geträumt. Ein Zeuge schilderte zudem die auffällige Fahrweise des Angeklagten vor dem Unfall, der ohne Grund sehr langsam gefahren sei. Abgelenkt sei er, so der junge Mann, der sich in der Ausbildung befindet. Er habe an seine Ausbildung gedacht.
Das Gericht schenkte ihm wenig Glauben, zu offensichtlich war sein Fahrverhalten gewesen. Seine Einlassungen waren mit den Unfallfolgen nicht in Übereinklang zu bringen. Nach Jugendrecht hat er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, sein Führerschein bleibt noch für 4 Monate eingezogen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Dieser kleine, eigentlich unspektakuläre Fall zeigt einmal mehr die Gefahren des sogenannten Sekundenschlafs, denn um nichts anderes hat es sich beim dem 19jährigen gehandelt. Viele überschätzen dabei ihre Fähigkeiten, das Fahrzeug noch sicher zu führen. Gerichtsmediziner vergleichen den Sekundenschlaf mit einer Alkoholisierung von 0,8 Promille. Zuviel für unseren Straßenverkehr und unsere Sicherheit!
