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Mi, 14:50 Uhr
18.05.2011

Mindest

Zeitgleich mit der vollen Öffnung des Arbeitsmarktes für Bürger aus acht weiteren EU-Oststaaten wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Mai 2011 geändert und eine Mindestlohnregelung eingeführt. Demnach können für Leiharbeitnehmer Mindeststundenlöhne per Rechtsverordnung festgesetzt werden. Und was sagt die Thüringer Wirtschaft dazu?


„Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche dürfen also nur noch bis zu dieser Lohnuntergrenze vom Equal-Pay-Grundsatz – also der gleichen Bezahlung der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zur Stammbelegschaft – abweichen“, informiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Eine weitere wichtige Änderung stelle in diesem Zusammenhang auch die Einführung der so genannten Drehtürklausel dar. Damit sei es Firmen künftig nicht mehr möglich, Stammbeschäftigte zu entlassen und wenig später zu weitaus schlechteren Konditionen als Leiharbeitnehmer wieder einzustellen. Hier gelte nun eine sechs Monate lange Sperrfrist.

„Doch das ist längst nicht alles. In diesem Jahr stehen für die Zeitarbeitsbranche noch weitere Neuregelungen auf der Agenda“, unterstreicht der IHK-Chef. Grund sei die anstehende Umsetzung der EU-Leiharbeits-richtlinie. Dadurch hätten Unternehmer, die Leiharbeiter beschäftigten, ab 1. Dezember 2011 einige neue Pflichten zu beachten: Beispielsweise wären die Firmen dazu verpflichtet, sichtbar auf offene Stellen hinzuweisen. Zudem müsse den Leiharbeitern der Zugang zu allen Gemeinschafseinrichtungen oder -diensten ermöglicht werden. Und auch die Erlaubnispflicht für die Zeitarbeit werde ausgeweitet.

„Die Zeitarbeit unterliegt also künftig einer noch stärkeren Kontrolle und Reglementierung“, betont Grusser. Zusätzliche Einschränkungen, wie die in Thüringen jetzt praktizierte Kopplung von Investitionsförderung und Leiharbeit, wären deshalb überflüssig.
Autor: nnz

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