Mo, 09:58 Uhr
23.05.2011
Richter Kropp: Unsittliche Erpressung?
Wo die Liebe hinfällt…, sagt der Volksmund. Manchmal fällt sie jedoch an die falsche Stelle, wie ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt, den Richter Christian Kropp für die Leser von nnz und kn aufbereitet hat...
Eine 18jährige Angeklagte arbeitete 2008/2009 als Aushilfskraft in einem Getränkemarkt in Ebeleben. Dort lernte sie einen 17jährigen kennen, der dort in gleicher Funktion beschäftigt war. Die Angeklagte wollte nun bei diesem Aufmerksamkeit erregen und übersandte ihm per Mail zwei Fotos von ihr, die sie in aufreizender Unterwäsche zeigte. In der Folgezeit regten sich bei dem Mann jedoch nur finanzielle Interessen. Er erpresste sie nämlich mit der Drohung, diese Fotos per Internet und Handy weiter zu leiten, wenn sie ihm nicht Geld besorge. Dazu passte es, dass die junge Frau auch an der Kasse arbeitete. So jedenfalls die Einlassung der jungen Dame.
Ganz anders der junge Mann, gegen den in einem Parallelverfahren ermittelt wurde. Die junge Frau habe sich ihm unsittlich genähert, und er habe sie aufgefordert, ihm Geld zu geben, damit das Ganze endlich aufhöre. Die Frau habe aber nicht aufgehört und ihm vielmehr weiterhin freiwillig Gelder zukommen zu lassen.
Ab dem 2. Januar 2009 bis zu der Entlassung der Frau hat diese nämlich tatsächlich wöchentlich mindestens in zwei Fällen kleinere Geldbeträge weggenommen, um sie entsprechend an den Mann zu geben und sich bei diesem weiterhin beliebt zu machen. Dazu buchte sie unter ihrer Bedienernummer Leergutbeträge ein und entnahm das als Pfand gebuchte Geld. Die Beträge beliefen sich anfangs auf wenige Euro, später auf Beträge zwischen 15 und 50 Euro je Entnahmezeitpunkt. Insgesamt ist es zu mindestens zu 50 Entnahmehandlungen gekommen. In zehn Fällen davon betrug der Entnahmebetrag mehr als 25 Euro. Insgesamt betrug der Schaden 975 Euro. Als die Taten durch eine Revision aufflogen, wurde die Angeklagte umgehend entlassen.
Diese Betrugshandlungen, 50 an der Zahl, hat die junge Angeklagte nunmehr vor dem Amtsgericht Sondershausen eingeräumt. Jugendrichter Gerald Fierenz verurteilte sie wegen dieser Taten und gab ihr auf, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen kurzer Frist abzuleisten. Nach den Worten des Amtsrichters sprach für die Angeklagte, dass sie nicht vorbestraft war. Zudem hat sie mit der Geschädigten eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, die sie aus finanziellen Gründen nicht einhalten konnte. Es wurden aber bereits 450 Euro an die Geschädigte zurückgezahlt. Deshalb machte die Festsetzung einer Geldauflage in diesem speziellen Fall keinen Sinn.
Es bleibt zu hoffen, dass die junge Dame mit diesem Verfahren gelernt hat, dass ihre Liebe zu dem jungen Mann schändlich ausgenutzt wurde.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Verfahren gegen den jungen Mann ist mit der gleichen Auflage eingestellt worden. Auch hier ist der Schaden beglichen worden.
Autor: nnzEine 18jährige Angeklagte arbeitete 2008/2009 als Aushilfskraft in einem Getränkemarkt in Ebeleben. Dort lernte sie einen 17jährigen kennen, der dort in gleicher Funktion beschäftigt war. Die Angeklagte wollte nun bei diesem Aufmerksamkeit erregen und übersandte ihm per Mail zwei Fotos von ihr, die sie in aufreizender Unterwäsche zeigte. In der Folgezeit regten sich bei dem Mann jedoch nur finanzielle Interessen. Er erpresste sie nämlich mit der Drohung, diese Fotos per Internet und Handy weiter zu leiten, wenn sie ihm nicht Geld besorge. Dazu passte es, dass die junge Frau auch an der Kasse arbeitete. So jedenfalls die Einlassung der jungen Dame.
Ganz anders der junge Mann, gegen den in einem Parallelverfahren ermittelt wurde. Die junge Frau habe sich ihm unsittlich genähert, und er habe sie aufgefordert, ihm Geld zu geben, damit das Ganze endlich aufhöre. Die Frau habe aber nicht aufgehört und ihm vielmehr weiterhin freiwillig Gelder zukommen zu lassen.
Ab dem 2. Januar 2009 bis zu der Entlassung der Frau hat diese nämlich tatsächlich wöchentlich mindestens in zwei Fällen kleinere Geldbeträge weggenommen, um sie entsprechend an den Mann zu geben und sich bei diesem weiterhin beliebt zu machen. Dazu buchte sie unter ihrer Bedienernummer Leergutbeträge ein und entnahm das als Pfand gebuchte Geld. Die Beträge beliefen sich anfangs auf wenige Euro, später auf Beträge zwischen 15 und 50 Euro je Entnahmezeitpunkt. Insgesamt ist es zu mindestens zu 50 Entnahmehandlungen gekommen. In zehn Fällen davon betrug der Entnahmebetrag mehr als 25 Euro. Insgesamt betrug der Schaden 975 Euro. Als die Taten durch eine Revision aufflogen, wurde die Angeklagte umgehend entlassen.
Diese Betrugshandlungen, 50 an der Zahl, hat die junge Angeklagte nunmehr vor dem Amtsgericht Sondershausen eingeräumt. Jugendrichter Gerald Fierenz verurteilte sie wegen dieser Taten und gab ihr auf, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen kurzer Frist abzuleisten. Nach den Worten des Amtsrichters sprach für die Angeklagte, dass sie nicht vorbestraft war. Zudem hat sie mit der Geschädigten eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, die sie aus finanziellen Gründen nicht einhalten konnte. Es wurden aber bereits 450 Euro an die Geschädigte zurückgezahlt. Deshalb machte die Festsetzung einer Geldauflage in diesem speziellen Fall keinen Sinn.
Es bleibt zu hoffen, dass die junge Dame mit diesem Verfahren gelernt hat, dass ihre Liebe zu dem jungen Mann schändlich ausgenutzt wurde.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Verfahren gegen den jungen Mann ist mit der gleichen Auflage eingestellt worden. Auch hier ist der Schaden beglichen worden.