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Do, 08:49 Uhr
02.06.2011

Wie läuft es?

Die Ordnungsverwaltung des Landratsamtes zeichnet für die Bearbeitung von Anträgen auf die Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz im Kyffhäuserkreis verantwortlich. Wie es dort in letzter zeit lief, gab jetzt Landrat Peter Hengstermann bekannt...

Seit der Zuweisung dieser Aufgabe wurden insgesamt 34 Verfahren bearbeitet. Zwölf Antragstellern konnte die behördliche Erlaubnis erteilt werden.
Hiervon enthielten sieben Antragsteller die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker", während weiteren fünf Antragstellern die Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie genehmigt wurde.

In 22 Fällen konnte die beantragte Erlaubnis nicht erteilt werden, weil die Bewerber die erforderlichen Fachkenntnisse in der schriftlichen und/oder mündlichen Kenntnisüberprüfung nicht nachweisen konnten.
Gegenüber zwei Antragstellern mussten Versagungsbescheide erlassen werden.

In den anderen 20 Fällen nahmen die Antragsteller ihren Antrag zurück, so dass nur Kostenentscheidungen zu treffen waren. Vier Verfahren sind gegenwärtig noch offen, da die Kandidaten noch nicht der Kenntnisüberprüfung unterzogen wurden.

Die Berufsausübung durch die im Kreisgebiet tätigen Heilpraktiker hat bisher zu keinen Beanstandungen geführt. Restriktive Maßnahmen mussten durch die Behörde nicht ergriffen werden.
Autor: khh

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