Di, 00:58 Uhr
07.06.2011
Zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens
Zum 01.05.2008 erfolgte die Kommunalisierung des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens und des Blindengeldes. In seiner Rede vor dem Kreistag hatte Landrat Peter Hengstermann den Stand ausgewertet...
Die vom Land Thüringen übertragenen Aufgaben werden seitdem im Sozialamt, jetzt Jugend- und Sozialamt, im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht erfüllt.
Vom Versorgungsamt Erfurt wurden 2008 für unseren Landkreis 14.086 Schwerbehindertenfälle übergeben. Bis heute ist die Anzahl der Feststellungsverfahren kontinuierlich gestiegen, stellte er fest.
Zum 31.12.2010 hat sich der Bestand auf 16.022 Fälle erhöht. Allein im Jahr 2010 wurden 1.919 Erst- und Neufeststellungsanträge gestellt.
Mit der Feststellung der Höhe des Grades der Behinderung oder bestimmter Merkzeichen für Nachteilsausweise sind viele Bürger nicht einverstanden. Die daraus resultierende Anzahl von Widersprüchen ist ebenfalls gestiegen, sodass 381 Widersprüche im Jahr 2010 eingelegt wurden.
Aktuell für das I. Quartal 2011 zeichnet sich der Trend weiter an, es wurden 570 Erst- bzw. Neufeststellungsanträge gestellt und 91 Widersprüche eingelegt.
Mit Stand 31.12.2010 wurde für 166 Bürger unseres Landkreises Blindengeld nach dem Thüringer Blindengeldgesetz gezahlt.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Übertragung der o.g. Aufgaben für die Bürger unseres Kreises vorteilhaft ist.
Die Bürgernähe macht sich zu den Sprechtagen bemerkbar.
Die Behinderten äußern sich dabei positiv über den zentralen Standort und der damit verbundenen kurzfristigen Klärung ihrer Angelegenheiten, so Hengstermann abschließend.
Autor: khhDie vom Land Thüringen übertragenen Aufgaben werden seitdem im Sozialamt, jetzt Jugend- und Sozialamt, im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht erfüllt.
Vom Versorgungsamt Erfurt wurden 2008 für unseren Landkreis 14.086 Schwerbehindertenfälle übergeben. Bis heute ist die Anzahl der Feststellungsverfahren kontinuierlich gestiegen, stellte er fest.
Zum 31.12.2010 hat sich der Bestand auf 16.022 Fälle erhöht. Allein im Jahr 2010 wurden 1.919 Erst- und Neufeststellungsanträge gestellt.
Mit der Feststellung der Höhe des Grades der Behinderung oder bestimmter Merkzeichen für Nachteilsausweise sind viele Bürger nicht einverstanden. Die daraus resultierende Anzahl von Widersprüchen ist ebenfalls gestiegen, sodass 381 Widersprüche im Jahr 2010 eingelegt wurden.
Aktuell für das I. Quartal 2011 zeichnet sich der Trend weiter an, es wurden 570 Erst- bzw. Neufeststellungsanträge gestellt und 91 Widersprüche eingelegt.
Mit Stand 31.12.2010 wurde für 166 Bürger unseres Landkreises Blindengeld nach dem Thüringer Blindengeldgesetz gezahlt.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Übertragung der o.g. Aufgaben für die Bürger unseres Kreises vorteilhaft ist.
Die Bürgernähe macht sich zu den Sprechtagen bemerkbar.
Die Behinderten äußern sich dabei positiv über den zentralen Standort und der damit verbundenen kurzfristigen Klärung ihrer Angelegenheiten, so Hengstermann abschließend.
